Baumaßnahmen in der Oberen und Unteren Ringstraße; Anträge der Telekom AG für Aufgrabungen zum Zwecke von Reparaturen; erneute Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 05.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.11.2015 ö 8

Sachverhalt

Diese Angelegenheit wurde bereits  in der Sitzung am 02.06.2015 behandelt und folgender Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat stimmt den beantragten Aufgrabungen sowie etwaigen künftigen Aufgrabungsanträgen im Pflasterbereich zu. Vor Erteilung der Genehmigungen sind Kautionen bzw. selbstschuldnerische Bankbürgschaften für die Dauer der zu vereinbarenden Gewährleistung von 4 Jahren gemäß § 13 Abs. 4 VOB/B einzufordern in Höhe von 2.000 €. Aufgrabungen im Fahrbahnbereich wird nicht zugestimmt. Für diesen Fall sind grabenlose Bauverfahren zu wählen. Die Bauüberwachung erfolgt während der Gewährleistungsfrist gegenüber der Firma Zehe GmbH durch das Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, das von der Gemeinde mit der Planung und Bauleitung der Baumaßnahme betraut ist. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gegenüber der Firma Zehe GmbH erfolgt die Bauüberwachung durch die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen. Die Kosten der Bauüberwachung durch das Ingenieurbüro Jung GmbH sind von der Telekom AG zu tragen. Für die Bauüberwachung durch das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen wird ein Pauschbetrag von 200 € erhoben.“
Dieser Beschluss wurde der Telekom AG am 22.06.2015 schriftlich mitgeteilt.
Mit E-Mail vom 26.10.2015 hat die Telekom AG nochmals gebeten, den Aufgrabungen in der Unteren Ringstraße gegenüber Haus Nr. 69 und in der Unteren Ringstraße vor Haus. Nr. 7 zuzustimmen, damit die Reparaturen noch vor der Schlechtwetterperiode ausgeführt werden können. Die Gewährleistung wird von der ausführenden Fa. Höhn, Würzburg, übernommen. Im Falle einer Insolvenz dieser Firma tritt die Telekom AG ein. Die Aufgrabungsstellen liegen lt. Telekom AG im Gehwegbereich.

Beschluss

Den beantragten Aufgrabungen im Gehwegbereich Untere Ringstraße 7 und Untere Ringstraße 69 wird zugestimmt. Vor Baubeginn ist eine Gewährleistungsübernahmeerklärung vorzulegen. Der Baubeginn ist 2 Tage vorher in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2016 14:26 Uhr