Götzner Florian; BA 2016001 Daimlerstraße 25; Fl.-Nr. 7818/2, Gemarkung Himmelstadt Errichtung Bürogebäude und Lagerhalle Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 25.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 25.02.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Daimlerstraße 25 der Gemarkung Himmelstadt eine Lagerhalle und ein Bürogebäude errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiert an der B 27“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Das Vorhaben überschreitet die Baugrenze um ca. 2,5 m. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiung städtebaulich vertretbar ist. Aus Sicht der Verwaltung ist hier eine Befreiung möglich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Die Planvorlageberechtigung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Bürogebäudes und einer Lagerhalle auf dem Grundstück Daimlerstraße 25 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Baugrenzenüberschreitung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:59 Uhr