Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region 2 betreffend das Kapitel B X "Energieversorgung", Abschnitt 5. 1 "Windkraftnutzung"; erneutes Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 Abs. 6 Satz 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 25.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 25.02.2016 ö 3

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat am 14.10.2015 nach Durchführung und Auswertung des ersten Anhörungsverfahrens beschlossen, das Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1 „Windkraftnutzung“ gegenüber dem vorherigen Planentwurf vom 15.10.2013 zu ändern und die Geschäftsstelle beauftragt, das dafür erforderliche zweite Anhörungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Diese erneute Anhörung wird auf Grund der beschlossenen Planänderungen erforderlich (Art. 16 Abs. 6 Satz 1 BayLplG). Stellungnahmen können nur zu den Änderungen gegenüber dem vorherigen Planentwurf abgegeben werden (Art. 16 Abs. 6 Satz 3 BayLplG).
Mit Schreiben vom 25.01.2016, eingegangen am 03.02.2016, wurde die Gemeinde Himmelstadt beteiligt. Eine Stellungnahme kann bis zum 14.03.2016 abgegeben werden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Äußerung erfolgen, wird angenommen, dass mit der vorliegenden Änderung des Regionalplans einschließlich aller zugehörigen Unterlagen Einverständnis besteht.
Auf dem Gemeindegebiet Himmelstadt liegt das Vorranggebiet für Windkraftanlagen WK 9 innerhalb der Potenzialfläche 028. In der Anlage 2.2 zur Begründung des Regionalplanentwurfes (= Übersicht zu der Bewertung der Potenzialflächen) und im Umweltbericht sind gegenüber der bisherigen Begründung Änderungen erfolgt (Streichungen; neue Begründungen sind grau unterlegt). Die Seiten 33 und 34 aus der Bewertung der Potenzialflächen und die Seiten 45 und 46 aus dem Umweltbericht wurden mit den Sitzungsunterlagen versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die Änderungen des Regionalplans in Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1, "Windkraftnutzung", in der Fassung nach Auswertung des ersten Anhörungsverfahrens (Beschlüsse des Planungsausschusses vom 16.10.2014 und 14.10.2015 ) keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.06.2021 17:59 Uhr