Sauer Eva-Maria und Gelovic Mladen; BA 2016002 Ahornweg 2; Fl.-Nr. 502/14 Gemarkung Himmelstadt Nutzungsänderung eines Flachdachs zu einer Dachterrasse; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 31.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 31.03.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bauherren möchten das vorhandene Flachdach auf dem Grundstück Ahornweg 2 der Gemarkung Himmelstadt zu einer Dachterrasse umnutzen. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg I“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Die künftige Dachterrasse befindet sich teilweise außerhalb der Baugrenze (ca. 1,0 m). Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiung städtebaulich vertretbar ist.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies hier gegeben. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Flachdachs in eine Dachterrasse auf dem Grundstück Ahornweg 2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Baugrenzenüberschreitung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:56 Uhr