Firma Gräf Roland; BA 2016003 Rudolf-Diesel-Str. 10; Fl.-Nr. 7825/2, Gemarkung Himmelstadt Erweiterung eines Werkstattgebäudes und Neubau Lagerhalle; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 31.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 31.03.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Firma Roland Gräf beabsichtigt auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Straße 10 der Gemarkung Himmelstadt das bestehende Werkstattgebäude zu erweitern und eine Lagerhalle zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Das Lagergebäude ist mit einer Tiefe von 3,8 m außerhalb der Baugrenzen geplant. Die festgesetzte Dachneigung von 30 ° wird um ca. 12 ° unterschritten. Das Lagergebäude soll ein Pultdach erhalten, der Bebauungsplan sieht Shed-, Sattel- oder Flachdächer vor. Der Bebauungsplan sieht zur Dacheindeckung naturrotes oder rotbraunes Material vor. Das Erweiterungsgebäude und das Lagergebäude sollen mit grauem Profilblech gedeckt werden. Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind möglich, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist dies hier gegeben.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Werkstattgebäudes und der Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Straße 10 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Dachfarbe, Dachform, Dachneigung und Baugrenzenüberschreitung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:56 Uhr