Gräf Roland und Sonja; BA 2016004
Rudolf-Diesel-Str. 10; Fl.-Nr. 7825/2, Gemarkung Himmelstadt
Neubau Betriebsinhaberwohnhaus;
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 31.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Straße 10 der Gemarkung Himmelstadt ein Betriebsinhaberwohnhaus errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Das Gebäude soll mit einem 8 ° geneigten Satteldach errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt für selbständige Wohngebäude Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 35 – 38° vor. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiung städtebaulich vertretbar ist. Aus Sicht der Verwaltung ist dies hier gegeben. Betriebsinhaberwohnhäuser sind entsprechend dem Bebauungsplan nur ausnahmsweise zulässig. Hier handelt es sich um das Betriebsinhaberwohnhaus eines Kunstschmieds. Die Ausnahme kann aus Sicht der Verwaltung zugelassen werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Betriebsinhaberwohnhauses auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 10 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der Erteilung der erforderlichen Befreiungen bezüglich Dachform und Dachneigung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.06.2021 17:56 Uhr