Vollzug der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Softairspiel; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 28.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 28.04.2016 ö 3

Sachverhalt

Eine Gruppe von Privatleuten (Grüne Teufel) beabsichtigt auf der Deponie der Abbruchfirma Karl-Heinz Kleider Softairspiele durchzuführen. Bei diesen Spielen werden mit sogenannten Anscheinswaffen gefechtähnliche Kampfspiele durchgeführt. Wesentliches Spielmittel ist in realitätsnaher Weise auf Menschen zu schießen und damit Tötungshandlungen zu simulieren, was dem Wertesystem der staatlichen Gemeinschaft widerspricht und daher geeignet ist, nach den Umständen des Einzelfalls die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Seitens der Ordnungsbehörde ist deshalb zu prüfen, ob die Nutzung des Kleider-Geländes zum Softairspielen eine Belästigung der Allgemeinheit (Befriedung, Lärmimmissionen, Betriebszeiten, Jugendschutz, usw.) mit sich bringt, die ordnungsrechtlich nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG zu genehmigen ist. Diese Anordnung sollte grob ungehörige Handlungen, die geeignet sind die Allgemeinheit zu belästigen und zu gefährden, sowie die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen, unterbinden.

Unter Berücksichtigung der Reichweite der eingesetzten Munition (6 mm, Metall- bzw. Kunststoff) ist ein Abstand zur Einfriedung des Geländes von ca. 100 m zu berücksichtigen. Durch die angrenzenden, höher gelegenen Wege in den benachbarten Weinbergen ist hinsichtlich Einblick auf und in das Übungsgelände, sowie zu den damit einhergehenden Geräuschen, von einer Belästigung der Allgemeinheit auszugehen.

Aus sicherheitsrechtlicher Sicht ist das unbefestigte Gelände, auch wegen der Nähe zur B 27 und den angrenzenden Wegen mit Einsichtmöglichkeit durch Spaziergänger in den Weinbergen, für die Durchführung von Softairspielen nicht geeignet.

Beschluss

Dem Ersuchen der Gruppe „Grüne Teufel“, vertreten durch Herrn René Rügemer, Würzburg, auf Durchführung von Softairspielen im Betriebsgelände der Fa. Karl-Heinz Kleider, der Lage Ohrlessand/Langer Sand in Himmelstadt, wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:55 Uhr