Bundesverkehrswegeplan 2030; Teilstrecke der B 26 n zwischen AK Schweinfurt/Werneck und Karlstadt im vordringlichen Bedarf; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 28.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 28.04.2016 ö 4

Sachverhalt

Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 wurde am 16.03.2016 vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in einer Sondersitzung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages vorgestellt und ist über das Internet abrufbar. Es findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung vom 21.03.2016 bis 02.05.2016 statt. Auch die Gemeinden haben Gelegenheit, zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 Stellung zu nehmen.
Bezüglich der B 26 n ergibt sich Folgendes:

Entgegen der ursprünglichen Planung eines 4-streifigen autobahnähnlichen Ausbaus vom bisherigen Ausbauende östlich der Stadt Arnstein bis zu einem Anschluss an die A 3 bei Helmstadt
ist nur noch der Abschnitt  östlich Arnstein bis Karlstadt im sog. vordringlichen Bedarf, während die restliche Strecke nur noch im weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft ist. Der Ausbauquerschnitt wird reduziert auf einen 2-streifigen Ausbau mit einer 3. Fahrspur bei Steigungen.

Bei einer Informationsveranstaltung in Gemünden am 04.04.2016, an der u. a. Herr Dr. Fuchs, Leiter der Abteilung Straßenbau beim Staatlichen Bauamt Würzburg  anwesend war, hat dieser mitgeteilt, dass für den ca. 15,4 km langen Abschnitt von Arnstein bis Karlstadt  drei Planungsabschnitte (= drei  Planfeststellungsverfahren) vorgesehen sind.  Für die drei  Planfeststellungsverfahren wird insgesamt ein Zeitraum von 8 – 9 Jahren veranschlagt. Die reine Bauzeit wurde mit 10 – 12 Jahren angegeben.

Während man bei einem 4-streifigen Ausbau der Gesamtstrecke von einer Verkehrsbelastung von 30.000 bis 40.000 Fahrzeugen pro Tag  ausgegangen sei, wird für den 2/3-streifigen Teilausbau bis Karlstadt vom Freistaat Bayern von einer Verkehrsbelastung von 14.000 Fahrzeugen täglich, vom Bund von 10.000 Fahrzeugen täglich ausgegangen.

Der geplante Bau umgeht die Stadt Karstadt nördlich und schließt im Bereich des Gewerbegebietes „Hammersteig“ der Stadt Karlstadt an den schon bestehenden Kreisverkehr an und führt dann über die Karolinenbrücke bei Karlburg.

Auf mehrfache Nachfrage, wie der dort ankommende Verkehr an das bestehende Straßennetz angebunden wird, erfolgte keinerlei Äußerung. Es wurde lediglich mitgeteilt, dass bei Wiesenfeld eine Ortsumgehung gebaut werden wird.

Aus Sicht der Verwaltung wird sich die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt Himmelstadt erhöhen. Nach der ursprünglichen Planung (4-streifig) und einen (vorläufigen) Ausbauende bei Karlstadt war für die Ortsdurchfahrt eine Erhöhung der Verkehrsbelastung auf 6.500 Fahrzeuge/Tag prognostiziert worden. Für diesen Fall hielt man den Bau der Ortsumgehung Himmelstadt für unabdingbar.

Auch die Verkehrsbelastung auf der B 27 in Fahrtrichtung Würzburg wird sich erhöhen. Teilweise staut sich schon derzeit der Verkehr bis zur Ein-/Ausfahr Himmelstadt zurück.

Da die künftige städtebauliche Entwicklung Himmelstadts aufgrund der bestehenden bzw. geplanten, in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Verkehrswege (B 27, Bahnstrecke, Main mit Überschwemmungsbereichen, Ortsdurchfahrt St 2300, geplante Ortsumgehung), sehr stark eingeschränkt wird, hat Herr Franz Herrn Dr. Fuchs gefragt, ob bei der prognostizierten geringeren Verkehrsbelastung (10.000 oder 14.000 Fahrzeuge gegenüber 30.000 bis 40.000 Fahrzeugen pro Tag) berechnet sei, wie sich dies auf die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt auswirkt und ob ggf. auf die Ortsumgehung verzichtet und diese Fläche dann evtl. bebaut werden könnte. Hierauf erfolgte durch Herrn Dr. Fuchs keine konkrete Antwort. Er erklärte lediglich, dass jetzt bei der konkreten Planung die Anbindung an das bestehende Straßennetz mit untersucht werde. Dies gelte auch für den abschnittsweisen Bau der drei Teilstrecken zwischen Arnstein und Karlstadt für jeden Abschnitt.

Von den Teilnehmern der Info-Veranstaltung wurde argumentiert, dass für die betroffenen Werntalgemeinden, die sich eine Verkehrsentlastung wünschen, jetzt eine Lösung erfolgt, während das Problem einer höheren Verkehrsbelastung auf die anderen Gemeinden „verschoben“ wird.

Der Begriff „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ bedeutet, dass der kostenmäßig für die Planung zuständige Freistaat Bayern Haushaltsmittel für die Planung des weiteren Abschnitts von Karlstadt bis Helmstadt bereitstellt. Wann die für die Baukosten zuständige Bundesrepublik Deutschland dann diesen Bauabschnitt umsetzt, könne nicht gesagt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt lehnt den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans bezüglich der B 26 n ab, da derzeit keinerlei Aussagen bzw. Planungen für die Ableitung des in Karlstadt ankommenden Verkehrs, die Auswirkungen auf die Ortsdurchfahrt Himmelstadt der St 2300, eine evtl. Ortsumgehung Himmelstadt und auf die B 27 bei Himmelstadt vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Datenstand vom 07.06.2021 17:55 Uhr