Zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Gemeinderat Paulus mit E-Mail vom 09.10.2016 gebeten, „Auskunft über die Vorgaben und Vergabe einer Kostenschätzung an das Ingenieurbüro Mitesser, Arnstein“, zu erhalten. Weiter wünscht Herr Paulus „umfangreiche Auskunft und evtl. Unterlagen über die Vorgaben an das Ingenieurbüro Mitesser und das Architekturbüro Gruber/Hettiger/Haus“. Die E-Mail von Herrn Gemeinderat Paulus liegt dem Gremium vor.
Hierzu nimmt die Verwaltung Stellung wie folgt:
Der Kreisverband des Bayerischen Gemeindetages teilte mit Schreiben vom 10.12.2015 mit, dass der Bund mit dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) finanzschwachen Kommunen zur Förderung von Investitionen 3,5 Mrd. € zur Verfügung stellt. Hiervon erhält der Freistaat Bayern einen Anteil von 289,4 Mio. €. Auf Unterfranken entfällt ein Betrag von 56,4 Mio. € und auf den Landkreis Main-Spessart ein Anteil von rund 7,6 Mio. €. Dieser auf den Landkreis Main-Spessart entfallene Betrag ist sowohl für die antragsberechtigten Gemeinden als auch für Maßnahmen des Landkreises vorgesehen. Der Kreisverband des Bayerischen Gemeindetags führt in dem vorgenannten Schreiben weiter aus, dass es wünschenswert wäre, dass von den Gemeinden und vom Landkreis kleinere Projekte beantragt werden, damit möglichst viele Gemeinden berücksichtigt werden können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist bereits am 15.02.2016 endet.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung am 14.01.2016 behandelt (TOP 13, nichtöffentlicher Teil). In der Sitzung wurde ergänzend ausgeführt, dass der Landkreis Main-Spessart für die Kommunen mit besonderem Handlungsbedarf 3.392.307,69 € zur Verfügung stellt. Für die Antragsstellung war es erforderlich, eine Bestandsaufnahme der Gebäudehülle inklusive Sanierungsvorschlägen zu erstellen. Ferner war die Berechnung des Endenergiebedarfs vor Durchführung einer Sanierungsmaßnahme sowie die Ermittlung des Endenergiebedarfs nach einer geplanten Sanierung erforderlich. Für diese Leistungen mussten Angebote verschiedener Ingenieurbüros eingeholt werden. Das Angebot des Ingenieurbüros Mitesser war das wirtschaftlichste Angebot, das jedoch zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht vorlag. Gemäß Beschluss wurde daher der 1. Bürgermeister beauftragt, nach Auswertung sämtlicher vorliegender Angebote durch die Verwaltung den Auftrag für die Leistungen an den günstigsten Anbieter zu vergeben. Das Bruttohonorar des Ingenieurbüros Mitesser betrug 6.426,00 €. Nach Abzug der Zuschüsse verblieb ein Eigenanteil der Gemeinde von brutto 1.606,00 €.
Das Ingenieurbüro Mitesser hat die voraussichtlichen Bruttobaukosten wie folgt geschätzt:
1. Heizungserneuerung, pauschal 33.500,00 €
2. Dachsanierung: 476 m² à 120,00 €/m² = 57.120,00 €
3. Dachsanierung, sonstige Maßnahmen, pauschal 13.000,00 €
4. Austausch der Fenster: 100 m² à 600,00 € pro m² = 60.000,00 €
5. Erneuerung der Beleuchtung, pauschal 15.000,00 €
6. barrierefreier Zugang, pauschal 30.000,00 €
7. Barrierefreier Zugang, sonstige Maßnahmen, pauschal 2.000,00 €
Zwischensumme 210.620,00 €
Planungsleistungen: 10 % aus 210.000,00 € 21.000,00 €
Gesamtsumme Brutto: 231.620,00 €
Die Maßnahmenbeschreibung mit Kostenschätzung liegt dem Gremium vor.
Anmerkung zur Heizungserneuerung:
Bei dem Betrag von 33.500,00 € handelt es sich um 50 % der Kosten (geschätzter Anteil der Schulturnhalle am gesamten Gebäude) für die gesamte Heizungsanlage, die mit 67.000,00 € geschätzt wurden. Hierauf wurde bereits in der Sitzung am 00.00.2016 hingewiesen. Auf dieser Basis wurde dann der Antrag auf Aufnahme in das Kommunalinvestitionsprogramm gestellt.
Jetzt muss noch ein formeller Zuschussantrag gestellt werden. Hierfür ist u. a. eine Kostenberechnung nach DIN 276 erforderlich. Nach der HOI 2013 ist die Erstellung einer Kostenberechnung eine Grundleistung der Leistungsphase 3.
Bei vom Staat bezuschussten Maßnahmen sind strikt die VOB und die HOAI einzuhalten. In Absprache mit dem 1. Bürgermeister wurden folgende Ingenieurbüros gebeten, ein Honorarangebot für die Planung und spätere Durchführung der Maßnahme abzugeben:
engelhardtplan, Brunntalstraße 2, 97267 Himmelstadt
Architekturbüro Gruber/Hettiger/Haus, Untere Viehmarktstraße 2, 97753 Karlstadt
Ingenieurbüro Guntram Härth, Bodelschwinghstraße 70, 97753 Karlstadt
Ingenieurbüro ATB Kneitz, Am Häuslesacker 5, 97267 Himmelstadt
Architekturbüro Röschert, Moltkestraße 7, 97082 Würzburg
Nach Prüfung der eingegangen Angebote wurde das Architekturbüro Gruber/Hettiger/Haus als wirtschaftlichster Anbieter mit den Leistungen nach Leistungsphase 1 bis 4) beauftragt (stufenweise Beauftragung). Eine stufenweise Beauftragung (Leistungsphase 1 bis 3) erfolgte auch bzgl. des Ing. Büros Martin (Heizung). Das Architekturbüro Gruber/Hettiger/Haus hatte als Fachplaner das Ingenieurbüro Martin, Mittlere Stämmig 1, 97292 Uettingen (Heizungsanlage) und das Ingenieurbüro Härth, Bodelschwinghstraße 70, 97753 Karlstadt (Statik) vorgeschlagen. Die Angebote der Fachplaner wurden bei der Gesamtauftragsvergabe an das federführende Architekturbüro Gruber/Hettiger/Haus in Bezug auf das insgesamt wirtschaftlichste Angebot bereits berücksichtigt.
In der Sitzung am 27.09.2016 wurden die voraussichtlichen Baukosten laut Kostenberechnung inklusive Architekten-/Ingenieurhonorare mit brutto ca. 462.000,00 € bekannt gegeben. Die Kostenberechnung wurde mit der Sitzungseinladung versandt.
Aufgrund der Diskussion im Gemeinderat in der Sitzung am 27.09.2016 wurde zwischenzeitlich geprüft, ob der vorhandene Seiteneingang im Bereich der Bühne als behindertengerechter Zugang genutzt werden kann. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Durchgangsbreiten und Aufstellungsflächen vor Türen ist dieser Zugang hierfür jedoch nicht geeignet. Parallel wurde auf der anderen Gebäudeseite im Bereich des neu erstellten Fensters in der Kegelbahn geprüft, ob durch einen Umbau des Fensters zu einer Tür dort ein behindertengerechter Zugang günstiger realisiert werden kann. Sowohl ein Zugang im Bereich der Bühne als auch im Bereich der Kegelbahn hat den Nachteil, dass hier behinderte Menschen über anderweitig genutzte Räume den Zugang zur Gaststätte nehmen müssten. Der Zugang im Bereich der Kegelbahn würde nur geringfügig geringere Kosten verursachen.
Der vom Vorsitzenden des TSV Himmelstadt, Herrn von Reusner, vorgebrachte Einwand, dass nach einem von ihm eingeholten Angebot für den Austausch der Fenster weitaus geringere Kosten als in der Kostenberechnung angesetzt anfallen würden, wurde ebenfalls von Architekturbüro Gruber/Hettiger/Haus geprüft mit folgenden Ergebnis:
Xxx
Das vom TSV Himmelstadt eingeholte Angebot für die Erneuerung der Fenster ist somit nicht vergleichbar.
Die Kostenberechnung wurde nochmals überarbeitet, insbesondere waren noch Kosten für eine Blickschutzanlage zu berücksichtigen. Die Kostenberechnung beläuft sich nun auf 473.000 €.
Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor.
Bei der Regierung von Unterfranken wird der Antrag auf Förderung über das KIP mit den ermittelten Kosten lt. Kostenberechnung vom 13.10.2016 in Höhe von 473.000 € eingereicht. Damit ist noch keine Verpflichtung für eine Auftragsvergabe verbunden.
Es ist damit zu rechnen, dass die Fördersumme auf 208.400,00 € (90 % aus 231.620 €; gerundet nach unten auf volle 100 €) gedeckelt wird (Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 10.06.2016). Ggf. kommt eine Nachförderung in Betracht, wenn andere Kommunen die angemeldeten Maßnahmen nicht realisieren.
Die Mehrkosten über 208.400 € können gegebenenfalls nach Artikel 10 FAG gefördert werden. Sobald der Förderbescheid für das KIP vorliegt, wird ein Antrag nach Artikel 10 FAG gestellt.
Mit Schreiben vom 06.10.2016 hat die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass der Termin für die Antragsstellung für das KIP (bisher 15.11.2016) auf Antrag verlängert werden kann. Die Umsetzung der Baumaßnahmen (bisher 31.12.2018) soll um 2 Jahre bis 31.12.2020 verlängert werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde inzwischen dem Deutschen Bundestag zur Behandlung vorgelegt.