Erneute Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren des Marktes Zellingen
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
23. Änderung Flächennutzungsplan mit Aufstellung Bebauungsplan "Hoher Bühl" im Parallelverfahren,
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 16.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der 23. Flächennutzungsplanänderung Markt Zellingen mit Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ im Ortsteil Retzbach fand gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 01.07.2024 – 09.08.2024 statt, in welchem erstmals Stellungnahmen zum zuvor genannten Vorhaben abgegeben werden konnten. Der Gemeinderat Himmelstadt wurde in seiner Sitzung am 01.08.2024 bereits über das geplante Bauleitplanverfahren des Marktes Zellingen informiert und erhob keine Einwendungen.
Mit der 23. Flächennutzungsplanänderung plant der Markt Zellingen in Zusammenarbeit mit einem Investor den konkreten Bedarf an Erweiterungsflächen für Gewerbegebiete zu decken. Daher erfolgt die Neuausweisung im Bebauungsplan jetzt als Gewerbegebiet. Das geplante Gewerbegebiet grenzt östlich an ein bestehendes sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaftliche Maschinenhallen“ an.
Bezüglich einer Alternativfläche wurden verschiedene Standorte geprüft und abgewogen. Für das geplante Vorhaben ist jedoch keine andere Fläche besser geeignet. Direkt angrenzend an die bestehende Produktionsstätte des Investors in Zellingen stehen keine Erweiterungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Aus Sicht der Verwaltung werden hierdurch die Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen und Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ in der Gemarkung Retzbach erneut keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2025 17:14 Uhr