9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Himmelstadt:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Billigung des Vorentwurfs in der Fassung vom 27.02.2025
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Himmelstadt plant gemeinsam mit einem Investor die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“ sowie die in diesem Zusammenhang erforderliche 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Ziele und Zwecke:
Ziel der 9. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt ist es dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der 9. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke 7550, 7551, 7552, 7560, 7561, 7562, 7584, 7584/2, 7590, 7598, 7600, 7602, 7603, 7605, 7606, 7608 und 7644 der Gemarkung Himmelstadt.
Zusätzlich werden auf externen Flächen, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen. Diese befinden sich aktuell jedoch noch in Abstimmung.
Der Geltungsbereich der 9. Flächennutzungsplanänderung ergibt sich auch aus dem diesem Beschluss anliegenden Vorentwurf mit Stand vom 27.02.2025 (Maßstab 1:5.000), der dessen wesentlicher Bestandteil ist.
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Himmelstadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vorentwurf der 9. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt in der Fassung vom 27.02.2025 und billigt diesen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Himmelstadt durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.04.2025 11:22 Uhr