Blitzschutzanlage Grundschule Himmelstadt; Auftragsvergabe für Mängelbeseitigung; Beratung und Beschlussfassung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt , 15.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.05.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Februar 2025 erfolgte die jährliche Wartung der Blitzschutzanlage an der Grundschule. Im Blitzschutzprüfbericht waren zum wiederholten Male mehrere Mängel aufgeführt, die die Funktionsfähigkeit des Blitzschutzes nicht mehr gewährleisten. Es fehlen beispielsweise Verbindungsleitungen, und/oder Ableitungen sind defekt, so dass ein Ableiten der Blitzströme zum Erdungssystem nicht mehr gegeben ist. Der äußere Blitzschutz ist somit nicht mehr gewährleistet, was einen gravierenden Mangel darstellt und einen Versicherungsschutz im Brandfall, der auf diese Ursache zurückgeführt werden kann, ausschließt.

Das angeforderte Angebot für die Behebung der im Prüfbericht aufgeführten Mängel und Schäden der Fa. Lösch GmbH & Co. KG Blitzschutzbau beläuft sich auf 4.581,50 € brutto.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, das Angebot der Fa. Lösch GmbH & Co.KG Blitzschutzbau, Sommerstraße 17 aus 77656 Offenburg, in Höhe von 4.581,50 € brutto, für die Mangelbeseitigung  der Blitzschutzanlage an der Grundschule zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.06.2025 15:29 Uhr