Durch das erste Modernisierungsgesetz wurde die Bayerische Bauordnung (BayBO) zum 01.01.2025 novelliert.
Einer der Schwerpunkte des Modernisierungsgesetzes ist ein Systemwechsel im gemeindlichen Satzungsrecht, welcher zum 01. Oktober2025 stattfinden wird.
Mit diesem Systemwechsel werden Stellplatz- und Spielplatzpflicht kommunalisiert, Freiflächengestaltungs- und Grünordnungssatzungen treten außer Kraft und können künftig nicht mehr erlassen werden.
Art. 7 Abs. 3 BayBO, der bisher Bauherren, die Gebäude mit mehr als drei Wohnungen errichteten, verpflichtete, einen ausreichend großen Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück anzulegen, wird mit Wirkung vom 01.10.2025 ersatzlos gestrichen.
Möchte die Gemeinde dennoch, dass bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen (neue gesetzl. Regelung ab 01.10.2025) ein Kinderspielplatz auf dem jeweiligen Baugrundstück errichtet wird, müsste sie dies nunmehr als Ortsrecht in Form einer entsprechenden Satzung regeln.
Insbesondere wird den Gemeinden nun durch einen entsprechenden Satzungserlass ermöglicht, eine Ablöse zu verlangen, wenn der Spielplatzpflicht seitens des Bauherrn nicht nachgekommen wird bzw. nicht nachgekommen werden kann.
Der Bayerische Gemeindetag hat hierzu ein Satzungsmuster für die Einführung einer Spielplatzsatzung erstellt. Das Satzungsmuster mit diversen Alternativ-Vorschlägen und Fußnoten ist im Rats-Informationssystem abrufbar.
Im Beschlussvorschlag wurde hinsichtlich einer möglichen Ablöse der Kinderspielplatzpflicht die Variante „Ablöse bei Unmöglichkeit der Herstellung“ gewählt, um gegenüber den Bauherren klarzustellen, dass die Gemeinde Himmelstadt durchaus Wert darauf legt, dass die erforderlichen Kiinderspielplätze tatsächlich auf den Baugrundstücken hergestellt werden.