Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Himmelstadt und Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage an der B 27 Herr Holowitz von SDH ist anwesend; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.05.2024 ö 2

Sachverhalt

Die Holowitz, Müller und Heymann GbR, Johannesstr. 62, 70176 Stuttgart beantragt mit Schreiben vom 23.04.2024 die Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes Himmelstadt sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes. 

Ziel der beantragten Plan-Änderungen ist es, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Himmelstadt an der B 27 -  auf dem Gelände der ehem. Sandgrube „Kleider“ errichten zu können.

Die Antragsteller als Investoren werden lt. ihrem Antrag alle für die Bauleitplanung erforderlichen Kosten einschließlich etwaiger Fachgutachten tragen. Auch möglicherweise notwendiger Grunderwerb für die Anlage von Ausgleichsflächen sowie eine Verwaltungskostenpauschale für die Durchführung der Verfahren werden durch die Investoren übernommen. 

Der Planungsumgriff umfasst folgende Grundstücke: 

Fl.Nr. 7550, 7551, 7552, 7560, 7562, 7582, 7584/2, 7590, 7598, 7600, 7602, 7603, 7603, 7606, 7608 und 7644 der Gemarkung Himmelstadt. 

Der Verwaltungsaufwand für die Vorbereitung und Durchführung beider Bauleitplanverfahren wird auf 5.000 € geschätzt und kann im Rahmen des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags von den Investoren verlangt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem vorliegenden Antrag vom 23.04.2024 der Holowitz, Müller und Heymann GbR, Johannesstr. 62, 70176 Stuttgart auf Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes für Himmelstadt sowie der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 7550, 7551, 7552, 7560, 7562, 7582, 7584/2, 7590, 7598, 7600, 7602, 7603, 7603, 7606, 7608 und 7644 der Gemarkung Himmelstadt., (ehem. Sandgrube „Kleider“) dem Grunde nach zu. 

Die Planungs- und Verfahrenskosten einschließlich etwaiger erforderlicher Fachgutachten sowie der Aufwand für den Grunderwerb von Ausgleichsflächen sind durch die Antragsteller zu tragen, ebenso eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5.000 Euro. 
Mit den Investoren ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen, der die vorgenannten Eckpunkte enthält. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2024 13:18 Uhr