Regionalplan Region Würzburg; Fortschreibung des regionalen Windenergiesteuerungskonzeptes 2024 für den Teilraum 7 "Marktheidenfelder Platten": Bewertung der Potenzialflächen für die Festlegung von Windvorranggebieten; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.05.2024 ö 5

Sachverhalt

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) als Teil des Wind-an-Land-Gesetzes sieht eine Verteilung sog. Flächenbeitragswerte auf die Länder vor. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027  1,1 % und bis Ende des Jahres 2032  1,8 % der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen sein. 

Die Region Würzburg hat sich zum Ziel gesetzt, mindestens 1,8 % + X der Regionsfläche als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie im Regionalplan auszuweisen. 

Der Regionalplan für die Region Würzburg hat derzeit 1,2 % der Regionsfläche als sog. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Nutzung von Windenergie festgesetzt. 

Um die Zielsetzung der Region Würzburg erfüllen zu können, wird derzeit geprüft, welche Flächen zusätzlich für den Ausbau der Windenergie im Regionalplan festgelegt werden können. 

Hierzu fand am 10. April 2024 die Vorstellung von vorläufigen Potenzialflächen für Vorranggebiete Windenergie im Rahmen einer Videokonferenz, initiiert durch die Regierung von Unterfranken, statt. Dritter Bürgermeister Andreas Scheb hat an der Videokonferenz teilgenommen. 
Die Präsentation dieser Veranstaltung ist im Ratsinformationssystem abrufbar. 

Die Regierung von Unterfranken ist bei der Suche nach potenziell in Frage kommenden Flächen folgendermaßen vorgegangen: 
Zunächst wurden sog. „Suchräume“ ermittelt, die ggf. eine Eignung als Windkraft-Standorte haben könnten -> diese Flächen sind in den vorliegenden Präsentationen und Planunterlagen blau umrandet. 
Anschließend wurden diese „Suchräume“ hinsichtlich etwaiger Raumwiderstände untersucht. 
Übrig geblieben sind letztlich die sog. „Potenzialflächen“, die in den Präsentationen bzw. Planunterlagen als rosa Einfärbungen gekennzeichnet sind. 
Demnach ist derzeit nur folgende Änderung, die die Gemeinde Himmelstadt unmittelbar betrifft, vorgesehen: 

Potenzialfläche VRG P20079 „Südwestlich Himmelstadt“ (Präsentation S. 54):
Erweiterung des Vorranggebietes WK 9 im Zellinger Wald

Suchraum P20073
Der Suchraum P20073 wurde lt. Aussage der Regierung von Unterfranken, Frau Ziegra-Schwärzer, nicht weiter untersucht, da insbesondere die Trasse der B 26N, die noch im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist, der Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraft entgegensteht. 

Die betroffenen Kommunen haben nun die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen der Potenzialflächen abzugeben. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem Antrag zu, die Beschlussfassung zu verschieben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt gibt folgende Stellungnahme zu der geplanten Änderung des Regionalplanes zur Fortschreibung des regionalen Windenergiesteuerungskonzeptes ab:

VRG P20079 „Südwestlich Himmelstadt“
Erweiterung des Vorranggebietes WK 9 im Zellinger Wald
Mit der Vergrößerung der Potenzialfläche P20079 (Vergrößerung des vorhandenen VRG WK 9 in nördliche Richtung) besteht seitens der Gemeinde Himmelstadt Einverständnis. 
Auch eine weitere Ausdehnung der Potenzialfläche WK 9 als derzeit vorgesehen,  in Richtung Nord-Osten,  wird seitens der Gemeinde Himmelstadt befürwortet, sofern eine solche Ausdehnung das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt.

Suchraum P20073
Für den durch die Regierung von Unterfranken nicht weiter untersuchten Suchraum P20073 als etwaiges Vorranggebiet bestehen bereits Planungen eines entsprechenden Projektierers für zwei Windenergieanlagen (WEA). 
Die Windhöffigkeit in diesem Bereich ist für den Betrieb der Anlagen äußerst gut, die Lage auf dem Höhenrücken ideal und eine Zuwegung zu den geplanten WEA’s bereits vorhanden. Die Sichtbarkeit wäre durch die Waldrand-Lage als eher untergeordnet einzustufen. 
Dem Gemeinderat Himmelstadt ist sehr daran gelegen, sich beim Thema „erneuerbare Energien“ mit einzubringen und die Voraussetzungen für den Bau entsprechender Energiegewinnungsanlagen zu schaffen. Im Fall der Windenergie möchte die Gemeinde Himmelstadt gerne dazu beizutragen, dass der Freistaat Bayern die geforderten Flächenziele erreicht. 
Die Gemeinde Himmelstadt unterstützt deshalb das Bestreben, an dieser nicht exponierten Stelle im Wald Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. 
Deshalb beantragt die Gemeinde Himmelstadt, den Suchraum  P20073 hinsichtlich der Ausweisung eines entsprechenden Vorranggebietes nochmals vertieft unter Berücksichtigung der Interessen der Gemeinde Himmelstadt zu untersuchen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Datenstand vom 04.06.2024 13:18 Uhr