Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) als Teil des Wind-an-Land-Gesetzes sieht eine Verteilung sog. Flächenbeitragswerte auf die Länder vor. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,1 % und bis Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen sein.
Die Region Würzburg hat sich zum Ziel gesetzt, mindestens 1,8 % + X der Regionsfläche als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie im Regionalplan auszuweisen.
Der Regionalplan für die Region Würzburg hat derzeit 1,2 % der Regionsfläche als sog. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Nutzung von Windenergie festgesetzt.
Um die Zielsetzung der Region Würzburg erfüllen zu können, wird derzeit geprüft, welche Flächen zusätzlich für den Ausbau der Windenergie im Regionalplan festgelegt werden können.
Hierzu fand am 10. April 2024 die Vorstellung von vorläufigen Potenzialflächen für Vorranggebiete Windenergie im Rahmen einer Videokonferenz, initiiert durch die Regierung von Unterfranken, statt. Dritter Bürgermeister Andreas Scheb hat an der Videokonferenz teilgenommen.
Die Präsentation dieser Veranstaltung ist im Ratsinformationssystem abrufbar.
Die Regierung von Unterfranken ist bei der Suche nach potenziell in Frage kommenden Flächen folgendermaßen vorgegangen:
Zunächst wurden sog. „Suchräume“ ermittelt, die ggf. eine Eignung als Windkraft-Standorte haben könnten -> diese Flächen sind in den vorliegenden Präsentationen und Planunterlagen blau umrandet.
Anschließend wurden diese „Suchräume“ hinsichtlich etwaiger Raumwiderstände untersucht.
Übrig geblieben sind letztlich die sog. „Potenzialflächen“, die in den Präsentationen bzw. Planunterlagen als rosa Einfärbungen gekennzeichnet sind.
Demnach ist derzeit nur folgende Änderung, die die Gemeinde Himmelstadt unmittelbar betrifft, vorgesehen:
Potenzialfläche VRG P20079 „Südwestlich Himmelstadt“ (Präsentation S. 54):
Erweiterung des Vorranggebietes WK 9 im Zellinger Wald
Suchraum P20073
Der Suchraum P20073 wurde lt. Aussage der Regierung von Unterfranken, Frau Ziegra-Schwärzer, nicht weiter untersucht, da insbesondere die Trasse der B 26N, die noch im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist, der Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraft entgegensteht.
Die betroffenen Kommunen haben nun die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen der Potenzialflächen abzugeben.