Belegung Neubau Kita mit Photovoltaik;
Installation und Nutzung PV-Anlage im Eigenbetrieb;
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung am 06. Juni 2024 wurde unter Top 6 beschlossen, dass von der Verwaltung zu prüfen ist, ob bei der Belegung des Daches der neuen Kinderkrippe 30 Kilowatt Peak (kWp) als Einzelmaßnahme gewertet werden oder mit den bereits vorhandenen beiden PV-Anlagen in der Daimler- und Brückenstraße zusammen gewertet werden können.
Lt. Aussage des Steuerberaters sind mehrere Anlagen als einheitliche Einrichtung anzusehen, wenn diese organisatorisch zusammengefasst sind und die Anlagen jeweils gem. Marktstammdatenregister die Grenze von 30 kWp nicht überschreiten. Dies wurde so bei den beiden bestehenden Anlagen angewendet und kann mit der zusätzlichen Anlage auf dem Kinderkrippendach ergänzt bzw. erweitert werden. Die Gründung eines Eigenbetriebes ist nicht erforderlich!
In der Umsatzsteuer unterliegt die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einschließlich aller Komponenten und der Speicher ebenso dem 0%-Steuersatz. Voraussetzung auch hier, die einzelne Anlage darf die Grenze von 30 kWP nicht überschreiten (immer orientiert an das Marktstammdatenregister).
Da auf dem Dach des Kinderkrippenneubaus prinzipiell mehr Leistung produziert werden könnte (fast bis zu 60 kWP), muss bei der Angebotsabfrage darauf hingewiesen werden, dass die Anlage nur max. 30 kWp (lt. Marktstammdatenregister !) an Leistung liefern darf.
Beschluss
Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, die Belegung der Dachfläche des Neubaus des Kindergartens in Eigeninitiative mit einer PV-Anlage zu belegen und dafür ortsansässige Firmen abzufragen und den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vorhandene Dachfläche nicht komplett ausgenutzt werden kann und max. 30 kWP Leistung (gem. Marktstammdatenregister) erzeugt werden dürfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.07.2024 18:58 Uhr