Antrag GR Kübert: Einladung Stadtplaner Tropp zur Ermittlung von Fördermöglichkeiten im Altort; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT, 05.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT 05.12.2024 ö 12

Sachverhalt

Mit e-mail vom 17.11.2024 beantragt Herr Gemeinderat Wolfgang Kübert folgendes: 

Vom Landratsamt und der Regierung von Unterfranken wird bei der Aufstellung des Bebauungsplans Mausberg IV auch immer darauf verwiesen, nach Möglichkeit die vorhandenen Flächen entsprechend zu nutzen. Um hier entsprechendes voranzubringen, müsste auch für den Altort ein Innenentwicklungskonzept erstellt werden.

Deshalb habe ich bereits Anfang des Jahres einen Antrag an den Gemeinderat gestellt, Architekt Tropp in eine der nächsten Gemeinderatssitzungen einzuladen, damit uns dieser aufzeigt, welche Möglichkeiten im Altort bestehen und wie man hier Schritt für Schritt ein Innenentwicklungskonzept erstellen kann. 

Aufgrund meiner Anfrage wurde seinerzeit mitgeteilt, Herr Tropp steht hierfür nicht mehr zur Verfügung. Aufgrund einer Anfrage von mir, inwieweit man schon einen Nachfolger gefunden hat, wurde mitgeteilt, Herr Tropp steht doch weiter zur Verfügung. 

Deshalb stelle ich erneut meinen Antrag von Anfang des Jahres:
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, Herrn Architekt Tropp zu einer der nächsten Gemeinderatssitzungen einzuladen, um dem Gemeinderat zu erläutern, welche Förderungen im Bereich Altort möglich sind. Weiterhin welche Möglichkeiten es bei Sanierungen im Altort gibt (nicht immer muss alles erhalten bleiben), welche Fördermöglichkeiten für Einzelbereiche es gibt usw. Wo sieht Herr Tropp Gestaltungsmöglichkeiten im Altort. Weiterhin soll Herr Tropp erläutern, wie für den Altort eine Gestaltungssatzung erstellt werden kann (siehe Gestaltungssatzung Zellingen und Retzbach). In einem Gespräch zwischen AK Altort und Architekt Tropp im Jahr 2023 hat Herr Architekt Tropp vorgeschlagen, den Bereich Altort für den eine Förderung von der Gemeinde beantragt werden kann zu erweitern. Dies sollte er dem gesamten Gemeinderat vorstellen.


Anmerkung der Verwaltung zu diesem Antrag: 
Für das Thema „Altortsanierung“ ist der Arbeitskreis (AK) Altort als Bindeglied zwischen Bürgern und Gemeinderat zuständig. 
Das Thema Fördermöglichkeiten wäre deshalb zunächst durch den AK Altort zu klären und dann dem Gemeinderat vorzustellen. 

Herr Tropp ist Stadtplaner und berät Kommunen u.a. in folgenden Fällen: 
Altstadtsanierung, Dorferneuerung, Städtebauliche Entwicklungsplanung, insbesondere im Rahmen der Städtebauförderung. 
Die Gemeinde Himmelstadt befindet sich bisher nicht in der Städtebauförderung, eine Erweiterung des Förder- bzw. Sanierungsgebietes ist daher nicht möglich. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, Herrn Architekt Tropp zu einer der nächsten Gemeinderatssitzungen einzuladen, um dem Gemeinderat zu erläutern welche Förderungen im Bereich Altort möglich sind. 
Weiterhin welche Möglichkeiten es bei Sanierungen im Altort gibt (nicht immer muss alles erhalten bleiben), welche Fördermöglichkeiten für Einzelbereiche es gibt usw. 
Wo sieht Herr Tropp Gestaltungsmöglichkeiten im Altort. 

Weiterhin soll Herr Tropp erläutern, wie für den Altort eine Gestaltungssatzung erstellt werden kann (siehe Gestaltungssatzung Zellingen und Retzbach). 
In einem Gespräch zwischen AK Altort und Architekt Tropp im Jahr 2023 hat Herr Architekt Tropp vorgeschlagen, den Bereich Altort für den eine Förderung von der Gemeinde beantragt werden kann zu erweitern. Dies sollte er dem gesamten Gemeinderat vorstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Datenstand vom 09.01.2025 15:56 Uhr