Zur Sach- und Rechtslage wird auf TOP 3 der Gemeinderatssitzung vom 01. August 2024 verwiesen. Der Tagesordnungspunkt wurde auch in der Sitzung vom 07.11.2024 behandelt, jedoch nicht abschließend beraten und beschlossen.
Das Projekt Windkraft soll lt. Beschluss des Gemeinderates vom 07.11.2024 nun doch weiterverfolgt werden.
Der Vertragsentwurf zur Gestattung der Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen im Gemarkungsbereich Himmelstadt wurde den Mitgliedern des Gemeinderats bereits nach der letzten Sitzung per mail zugestellt.
Eine Sicherstellung der Flächen ist für den Projektierer die Grundlage für weitere Planungen. Ohne die vertragliche Grundlage kann das Projekt nicht weiter vorangetrieben werden, da alle weiteren Schritte in Sachen Windkraft einen hohen finanziellen Aufwand für den Projektierer bedeuten.
Ohne den Nachweis, dass die für den Bau erforderlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden, kann eine Finanzierung zum Bau des Windparks und infolge dessen auch keine Planung erfolgen.
Daher ist ein baldiger Vertragsabschluss unabdingbar.
Die Primus Energie GmbH hat bereits entsprechende Verträge mit privaten Grundstückseigentümern, auf deren Grundstücken in der Gemarkung Himmelstadt die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) möglich ist, geschlossen.
Auf den gemeindlichen (Wald-) Flächen ist derzeit die Errichtung von zwei WEA vorgesehen, ggf. könnten auch noch mehr WEA entstehen.
Eine Visualisierung der möglichen WEA in der Gemarkung Himmelstadt wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 01.08.2024 bereits präsentiert.