Bundestagswahl; Festlegung des Erfrischungsgeldes; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 16.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 16.01.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Auszahlung des Erfrischungsgeldes an alle Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025 ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich, da es sich hier rechtlich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

Weil das Erfrischungsgeld in allen Mitgliedsgemeinden der VGem in einheitlicher Höhe ausgezahlt wird, muss auch in jedem Gemeinderat ein Beschluss gefasst werden.

Die Verwaltung empfiehlt, das Erfrischungsgeld aufgrund der Kurzfristigkeit und dem vorgezogenen Wahltermin auf 50,00 € je Wahlhelfer festzulegen. 

Die Auszahlung erfolgt am Wahltag selbst für alle Helfer gegen Unterschrift.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Erfrischungsgeld für die kommende Bundestagswahl auf 50,00 € je Wahlhelfer festzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2025 17:14 Uhr