Friedhofswesen; Neufestsetzung der Friedhofsgebühren; Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.03.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Durch das Unternehmen Kommunale Transparenz aus Würzburg wurde anhand der Anlagenachweise und der Unterhaltskosten eine Neukalkulation für das Bestattungswesen durchgeführt.

Die Gebühren wurden zuletzt mit Änderungssatzung vom 16.12.2004 angepasst und entsprechen bei weitem nicht mehr den tatsächlichen Kosten.

Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Kosten ansetzbaren Kosten (Art. 8 Abs. 3 KAG), also insbesondere kalkulatorische Kosten, Personalkosten, Sachkosten, Kosten für die Verwaltung und für den Unterhalt der Einrichtungen.

In den vergangenen Jahren wurde im Bereich der Bestattungseinrichtung ein hoher Zuschussbedarf aus den Haushaltsmitteln geleistet. Es liegt derzeit ein niedriger Kostendeckungsgrad vor.

Für das Bestattungswesen als kostenrechnende Einrichtung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Kameralistik) sind grundsätzlich kostendeckende Gebühren anzustreben (vgl. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Daneben hat die Gemeinde nach Art. 62 Abs. 2 Nr. 1 GO die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten zunächst aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen (wie insbesondere durch Benutzungsgebühren) und erst nachrangig hierzu aus Steuern zu beschaffen. Die Festsetzung von Gebührensätzen, die eine Kostendeckung um mehr als 50 % unterschreiten, sowie ein in den vergangenen Jahren tatsächlich erreichter Gesamtkostendeckungsgrad von unter 50 % entsprechen nicht diesen gesetzlichen Vorgaben.

Bei der Neufestsetzung im Jahr 2004 wurden abweichend von der kostendeckenden Kalkulation niedrigere Gebührensätze durch den Gemeinderat festgelegt.

Dem Gemeinderat obliegt es, die jeweiligen Gebühren festzusetzen oder Abweichungen zur kostendeckenden Neukalkulation vorzunehmen. 

Es ergeben sich aufgrund der Vorberatung folgende neue Gebühren:


lt. Satzung bisher (aktuell)
Neu (Festlegung durch Gemeinderat)
Einzelgrab (Nutzungsdauer 25 Jahre)
650,00 €
1.300,00 €
Familiengrab (Nutzungsdauer 25 Jahre)
1.300,00 €
2.600,00 €
Urnenerdgrab alt (Nutzungsdauer 10 Jahre)
365,00 €
950,00 €
Urnenerdgrab neu (Nutzungsdauer 10 Jahre)

750,00 €
Urnenkammer (Nutzungsdauer 10 Jahre)

750,00 €
Kaverne 

430,00 €
Einzelgrab Urne (Nutzungsdauer 10 Jahre)

560,00 €
Familiengrab Urne (Nutzungsdauer 10 Jahre)

560,00 €
Verlängerung Familiengrab 25 Jahre

2.600,00 €
Verlängerung Familiengrab 10 Jahre

1.040,00 €
Verlängerung Familiengrab 5 Jahre

520,00 €


Bei Verlängerung des Nutzungsrechts wird für jedes Verlängerungsjahr 1/10 bzw. 1/25 der jeweiligen Grabart als Gebühr erhoben.

Spätestens nach vier Jahren sollte durch eine Nachkalkulation überprüft und –soweit erforderlich – die Gebühren erneut der Kostenentwicklung angepasst werden, um den Kostendeckungsgrad der Einrichtung künftig im Blick zu behalten.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt den oben genannten neuen Gebühren ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.04.2025 11:22 Uhr