BA 2021012; Am Hirtengarten 12, Fl. Nr. 1295, Gemarkung Himmelstadt Umnutzung eines Kellerraumes in eine Schreinerwerkstatt Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherren möchten einen Kellerraum im bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Am Hirtengarten 12, Fl. Nr. 1295 der Gemarkung Himmelstadt, als Schreinerwerkstatt umnutzen. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten“ in einem Dorfgebiet. Die geplante Schreinerwerkstatt ist laut Bebauungsplan im Baugebiet zulässig. Der Betrieb soll als Einzelunternehmen im Nebenerwerb geführt werden (werktags von 8.00 – 17.00 Uhr). Eine immissionsschutzrechtliche Bewertung ist durch das Landratsamt Main-Spessart vorzunehmen. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung eines Kellerraumes in eine Schreinerwerkstatt auf dem Grundstück Am Hirtengarten 12 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:39 Uhr