Steinmetz Reinhard; BA 2015002 Fl.-Nr. 1649; Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Weinbergshütte


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 12.02.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Steinmetz möchte in der Flurlage Langer Forst auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1649 der Gemarkung Himmelstadt eine Weinbergshütte errichten. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Vorhaben im Außenbereich sind zulässig, wenn die Privilegierungsvoraussetzungen gegeben sind. Weinbergshäuschen sind privilegierte Vorhaben, wenn der Betrieb eine Mindestrebfläche von 1500 qm aufweist, das Weinbergshäuschen dem landwirtschaftlichen Betrieb dient und die Absicht der dauerhaften Gewinnerzielung besteht. Soweit diese Kriterien nicht erfüllt werden, handelt es sich um eine hobbymäßige Betätigung
als Winzer. Die Privilegierungsvoraussetzungen sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Weinbergshütte auf dem Grundstück
Fl.-Nr. 1649 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt, soweit die Privilegierungsvoraussetzungen durch das Landratsamt Main-Spessart festgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2015 12:25 Uhr