BA 2023009, geänderte Planung;
Rudolf-Diesel-Str. 8, Fl. Nr. 7830/1, Gemarkung Himmelstadt;
Neubau von einer Unterstellhalle mit PV-Anlage;
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 8, Fl. Nr. 7830/1 der Gemarkung Himmelstadt eine gewerbliche Unterstellhalle mit PV-Anlage errichten. Die vorangegangene Planung zum Neubau von 2 Unterstellhallen mit PV-Anlage, die mit Beschluss vom 12.10.2023 im Gemeinderat behandelt wurde, ist damit hinfällig. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Die geplante Unterstellhalle (ca. 33 m x 31 m) soll zur gewerblichen Stellplatzvermietung für Wohnmobile, Caravans und Kraftfahrzeugen genutzt werden. Der Abstand zu den Nachbargrundstücken beträgt 3 m. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Der Bebauungsplan sieht vor, dass betriebliche Gebäude mit einem Flach- oder mit einem Shed- oder Satteldach bis zu einer Dachneigung von 30 Grad errichtet werden können; für die Dacheindeckung ist naturrotes oder rotbraunes Material zu wählen (ausgenommen Flachdächer). Das geplante Gebäude soll abweichend davon ein Pultdach mit 10 Grad Dachneigung und einer Eindeckung mit einer Photovoltaikanlage auf Trapezblechprofil erhalten. Außerdem soll durch den Dachüberstand der im Bebauungsplan festgesetzte private Grünstreifen teilweise überbaut werden (um ca. 26,33 m²). Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die erforderlichen Befreiungen möglich. Die Erfüllung des Stellplatzbedarfs und die Nachbarbeteiligung sind durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart zu prüfen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Unterstellhalle mit PV-Anlage auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 8 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Dachform, Dacheindeckung und Grünstreifen wird zugestimmt. Zu prüfen ist die Sicherheit des Bodens vor auslaufender Flüssigkeit (wie beispielsweise Öl).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 12:12 Uhr