TÖB 5: Regionaler Planungsverband Würzburg, Stellungnahme vom 21.03.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.07.2024 ö 8.4

Sachverhalt

Der Regionale Planungsverband Würzburg hat in seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange zu dem genannten Bauleitplanentwurf bereits mit Schreiben vom 15.01.2021 Stellung genommen und Einwände erhoben aufgrund der Lage des Änderungsbereichs im Überschwemmungsgebiet des Mains. Die Einwände könnten zurückgestellt werden, wenn die zuständigen Wasserwirtschaftsbehörden keine Einwendungen vorbringen. 

Die Planunterlagen wurden zwischenzeitlich geändert, u.a. wurden die Festsetzungen geändert bzw. angepasst, außerdem wurde eine Hochwasserberechnung durchgeführt. 

Dem Beschlussbuchauszug ist zu entnehmen, dass die Wasserwirtschaftsbehörden ebenfalls Einwendungen erhoben haben aufgrund der Lage des Änderungsbereichs im Überschwemmungsgebiet des Mains. Es wurde daher eine hydraulische Berechnung mit Überprüfung der Auswirkungen des Einzel-bauvorhabens auf das Überschwemmungsgebiet durchgeführt: Darin wurde nachgewiesen, dass durch das Einzelbauvorhaben keine Auswirkungen auf Hochwasserschutzmaßnahmen oder das Überschwemmungsgebiet entstehen und dass keine Ober- oder Unterlieger durch die geplante Baumaßnahme beeinträchtigt werden. 

Insofern wird die Stellungnahme vom 15.01.2021 aufrechterhalten, wonach die Einwände aus regionalplanerischer Sicht aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet zurückgestellt werden können, wenn auch die zuständigen Wasserwirtschaftsbehörden keine Einwendungen mehr vorbringen.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Zwischenzeitlich haben umfangreiche Abstimmungsgespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt Main- Spessart stattgefunden. Der erforderliche Retentionsausgleich wurde einvernehmlich abgestimmt. Die Begründung wird entsprechend fortgeschrieben. 

Auch die Antragsunterlagen für eine Ausnahmegenehmigung gem. § 78 Abs. 5 WHG wurden erarbeitet und befinden sich derzeit zur Prüfung bei den Fachbehörden. 

Der Bebauungsplan kann erst dann Rechtskraft erlangen, wenn die entsprechende Ausnahmegenehmigung vorliegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2024 18:58 Uhr