In der Sitzung vom 6. Juni 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, dass für den Bereich der „Triebstraße 59“ bis Ende „Mausbergstraße 4“ eine gelbe „Zick-Zack-Linie“ angebracht wird, um dort das Parken in Zukunft vollständig zu untersagen.
Der Erste Bürgermeister berichtete, dass sich in den darauffolgenden Tagen nach der Sitzung einige Anwohner, die von dem Halteverbot betroffen sein werden, bei dem Bürgermeister sowie bei der Verwaltung gemeldet und ihr Unverständnis geäußert haben. Es wurde von den entsprechenden Anwohnern angemerkt, dass sie einen Anwalt einschalten und dagegen vorgehen werden, wenn das Halteverbot tatsächlich errichtet wird. Die Anwohner von der „Mausbergstraße 4“ haben es sich vorbehalten rechtliche Schritte einzuleiten.
Diese Thematik wurde in der Sitzung am 4. Juli 2024 erneut beraten, jedoch kein Beschluss gefasst.
Daraufhin fand am 24.07.2024 ein erneuter Ortstermin mit der Polizeiinspektion Karlstadt, dem Bürgermeister, der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen sowie einigen Gemeinderatsmitgliedern statt.
Die Polizeiinspektion fasst das Ergebnis der Ortseinsicht wie folgt zusammen:
Der Gemeinderat Himmelstadt führte am 24.07.2024, um 18:00 Uhr in der Triebstraße / Mausbergstraße eine Ortsbegehung durch. Vor Ort war auch der Unterzeichner als Vertreter der Polizei Karlstadt. Anlass dieses Ortstermins war die Verkehrsführung am Einmündungsbereich Triebstraße - Mausbergstraße. Dort soll es zu Verkehrsproblemen kommen, da sich einige Verkehrsteilnehmer im Kurvenbereich nicht an das Rechtsfahrgebot halten. Diese Feststellungen konnten auch während des Ortstermins wahrgenommen werden. Erschwert kommt hinzu, dass Fahrzeuge im Kurvenbereich Triebstraße 59 und Mausbergstraße 4 rechtsseitig parken, sodass der Fließverkehr aufgrund dessen auf die Gegenspur ausweichen muss.
Folgende Problembehebung wäre aus Sicht der Polizei Karlstadt verkehrsrechtlich möglich:
Die mögliche Gestaltung des Einmündungsbereichs mit Piktogrammen / Markierungen sind aus der beiliegenden Übersichtsaufnahme ersichtlich.
Die Leitlinie Zeichen 340 („gestrichelte Mittellinie“) ist in einer bestehenden Zone 30-Straße möglich, wenn an Kurvenbereichen Verkehrsbehinderungen-/Probleme auftauchen. Die Leitlinie 340 darf allerdings überfahren werden. Diese signalisiert dem Fahrzeugführer, sich an das Rechtsfahrgebot zu halten. An der betreffenden Stelle wäre das Zeichen 340 jedoch nur sinnvoll, wenn auf der rechten Straßenseite im Kurvenbereich (Triebstraße 59 und Mausbergstraße 4), das Zeichen 299 (Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote) vorhanden ist. Wenn dort weiterhin Fahrzeuge parken dürften, müsste der Fließverkehr wieder auf die Gegenspur ausweichen.
Die dort aktuell parkenden Fahrzeuge hätten die Möglichkeit in der Verlängerung der Triebstraße (roter Bereich der Übersichtsaufnahme) zu parken. Das Parken gegenüber von Einmündungsbereichen ist gestattet, wenn eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,00m vorhanden ist. Dies wäre an besagter Stelle der Fall.
Erläuterung zu Zeichen 299 (Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote):
Die Markierung kann auch vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen überall dort angeordnet werden, wo das Parken auf mehr als 5m verboten werden soll. Sie kann ferner auch angeordnet werden, wo ein Halteverbot für die Verkehrssicherheit bedeutsamen Stellen verlängert werden muss (Auszug aus der VwV-StVO).
Farbmarkierungen auf der Straße:
Für die ordnungsgemäße Markierung der Grenzmarkierungen Zeichen 299 und der Leitlinien Zeichen 340 wird auf die Vorgabe der RMS (Richtlinie für die Markierung der Straße) verwiesen.