Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der B 27", 3. Änderung (Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB); Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT, 05.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT 05.12.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 27“ in der rechtskräftigen Fassung der 2. Änderung und Erweiterung vom 06.10.2024 regelt unter Festsetzung 1.1 die ausnahmsweise Zulässigkeit von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind nur noch wenige freie Baugrundstücke verfügbar. 

Die Gemeinde Himmelstadt hat keinerlei Möglichkeiten, bei Bedarf an anderer Stelle zusätzliche Gewerbeflächen auszuweisen. 

Um den Gebietscharakter des Gewerbegebiets nachhaltig zu sichern, sollen die bisher ausnahmsweise zugelassenen Nutzungen wie z.B. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale gesundheitliche und sportliche Zwecke künftig nicht mehr ermöglicht werden. 

Dies insbesondere deshalb, um auf den wenigen verbliebenen freien Baugrundstücken die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu ermöglichen und die Nutzung der bereits bebauten Gewerbegrundstücke nicht einzuschränken. 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen unvereinbare bauliche Entwicklungen im Gewerbegebiet, die mit den bisher ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke einhergehen konnten, zukünftig vermieden werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 27“ zu ändern (3. Änderung)

Die Änderung erfolgt, um den Gebietscharakter des Gewerbegebiets nachhaltig zu sichern und um unvereinbare bauliche Entwicklungen im Gewerbegebiet, die mit den bisher ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke einhergehen konnten, zukünftig zu vermeiden. 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die bisher ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (Festsetzung 1.1. Pkt. 2) künftig  nicht mehr zugelassen werden. 

Die Festsetzung 
1. „Art der baulichen Nutzung“ des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“ wird geändert und lautet künftig folgendermaßen: 

    1. Gewerbegebiet

Zulässig sind: 
  1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, soweit diese Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur Folge haben können. 
  2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
  3. Tankstellen. 

Ausnahmsweise können zugelassen werden: 
  1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter. 

Unzulässig sind: 
Autofriedhöfe, Schrottplätze, alle Betriebe, welche große Rauchentwicklung und Luftverunreinigung verursachen, Ausbeutung von Kies und Sand. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke: 

Fl.Nr. 6023 , 6023/1, 6023/2, 6023/3, 6030, 6032 6032/1, 6164/1, 6364/9, 6447/1, 7609, 7674, 7675, 7676, 7677,7678, 7679, 7680, 7681, 7683, 7684, 7685, 7686, 7705, 7706, 7706/1, 7717, 7719, 7734/1, 7736/1, 7736/2 7736/3, 7736/4, 7759/2, 7760/1, 7772/1, 7773/1, 7775/1, 7792/1, 7800/1, 7810/1, 7812/1, 7818/1, 7818/2, 7825/1, 7825/2, 7825/3, 7830/1, 7830/2, 7836, 7837, 7837/1, 7850/1, 7850/2, 7851/1, 7860/1, 7870/1, 7871/1, 7877/1, 7890/1, 7891, 7892, 7893, 7894, 7895, 7896, 7897, 7898, 7899, 7900, 7901, 7902, 7903, 7904, 7905, 7906, 7908, 7908/1, 7915/3, 7915/4, 7915/5, 7925, 7925/1, 7936/1 der Gemarkung Himmelstadt

Planungsumgriff (Lageplan nicht maßstäblich): 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.01.2025 15:56 Uhr