Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude, Otto-Hieber-Ring 21, Fl.Nr. 118/2, Gmkg. Wörleschwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  030. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 030. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 17.01.2023 ö beschließend 3.2

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude, Otto-Hieber-Ring 21, Fl.Nr. 118/2, Gmkg. Wörleschwang, wird mit folgender Befreiung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  • Der Dachüberstand darf gemäß der vorgelegten Planung 1,00 m anstatt max. 0,80 m betragen.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, können diese auf dem Verwaltungsweg behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 08.03.2023 07:25 Uhr