Naturschutzrechtlicher Ausgleich


Daten angezeigt aus Sitzung:  061. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 3.4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Rahmen der Fortführung des Verfahrens ist auch der naturschutzrechtliche Teil des Bebauungsplans anzupassen. Mit der Unteren Naturschutzbehörde fand eine Besprechung im Landratsamt am 12.07.2022 statt. Wesentlich war, dass die uNb der Herausnahme der Wollbachrenaturierung als Ausgleichsmaßnahme und der Hereinnahme des Grundstücks Fl. Nr. 671, Gemarkung Wollbach, als Ersatz für die Wollbachrenaturierung zugestimmt hat. Grundlage des Gesprächs war auch eine aufwendige Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung des Ing. Büros Steinbacher-Consult mit Betrachtung des gesamten Gewerbegebietes. (Die Tatsache, dass die Wollbachrenaturierung nun nicht mehr Teil des Ausgleichs des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ ist, lässt selbstverständlich trotzdem zu, dass sich der Markt der Renaturierung dieses Bachlaufes in der Zukunft annimmt, wenn dies gewünscht wird). 

Entsprechend wurde in der nunmehrigen Fassung des Bebauungsplanentwurfs die Wollbachrenaturierung mit ökologischem Gewässerausbau aus der Ausgleichsflächenbilanzierung herausgenommen und stattdessen die Fl.Nr. 671, Gmkg. Wollbach als neue Ausgleichsfläche festgesetzt. Der Bebauungsplanentwurf hat dadurch auf mehreren Seiten eine Anpassung erfahren (türkisblau hinterlegt). 

Es ist deshalb dann im Vollzug des Bebauungsplanes eine große Ausgleichsfläche auf den Fl.Nrn. 671, 672 und 673 herzustellen. Die Fl.Nrn. 672 und 673 waren schon immer Bestandteil der Ausgleichsflächenbilanzierung. Die Gesamtgröße der herzustellenden Ausgleichsfläche auf Fl.Nrn. 671, 672 und 673 beträgt 27.310 m². Weitere Informationen zur Planung und Herstellung dieses quasi Ersatz-Ausgleichs erhält der Marktgemeinderat im Laufe des Haushaltsjahres 2023. 



Diskussionsverlauf:

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, ob die Ausgleichsfläche durch den Markt Zusmarshausen 2x jährlich gemäht werden muss, teilt SGL … mit, dass dies eine Vorgabe der UNB ist, an die sich der Markt Zusmarshausen zu halten hat. Dies wird auch von der UNB entsprechend bei Kontrollfahrten nachgeprüft. 

Datenstand vom 17.03.2023 11:08 Uhr