Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. Artikel 18 und 20 des Staatsvertrages Donau-Iller i.V.m. Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  061. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 4

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht gegenüber dem Regionalen Planungsverband Donau-Iller folgende Stellungnahme abzugeben:
„Die Planungen zur Nutzung der Windkraft im Bereich der Marktgemeinden Jettingen-Scheppach und Zusmarshausen auf der Südseite der Autobahn A 8 werden vom Markt Zusmarshausen unterstützt.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht gegenüber dem Regionalen Planungsverband Donau-Iller folgende Stellungnahme abzugeben: 
In der Begründung zu Plansatz N(4) und G(5) steht zu lesen: „Die Verringerung der Reisezeit für den Schienenpersonenfernverkehr im Abschnitt Ulm – [Augsburg] auf 26 Minuten ist Voraussetzung für die Einführung eines Deutschlandtaktes mit Einbindung der Verkehre in den Knoten [Stuttgart], Ulm, [Augsburg] und [München].“

Eine Festschreibung der Reisezeit auf 26 Minuten im angesprochenen Streckenabschnitt sollte im Regionalplanentwurf nicht zementiert werden. Im Gegenteil, eine Festlegung auf 26 Minuten Fahrzeit bedeutet, dass integrale Taktknoten (00/30) in Augsburg und Ulm nicht möglich sind. Bei einer längeren Fahrzeit sind deshalb teilweise bessere Anschlüsse des Fernverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs in Ulm und Augsburg zu erwarten. 

Die im Zf3 (finaler Zielfahrplan) festgelegte, überzogen kurze, Fahrzeit von 26 Minuten zwischen Ulm und Augsburg konterkariert nicht nur die Ziele des integralen Taktfahrplans, sie bedeutet auch unnötige aufwändige, extrem teure Ausbaumaßnahmen, wie kilometerlange Brücken- und Tunnelbauten, die Umwelt und Klima belasten. 

Wir verweisen hier ausdrücklich auf eine Analyse zum Deutschlandtakt von Prof. Dr. Wolfgang Hesse (veröffentlicht im Eisenbahn-Revue International 1/2022).

In diesem Zusammenhang befürworteten wir nach wie vor einen an die Ziele des Integralen Taktfahrplans angepassten, moderaten Ausbau/Neubau der Bahnstrecke zwischen Augsburg und Ulm. Insbesondere im Streckenabschnitt Augsburg Hauptbahnhof und Dinkelscherben Bahnhof ist ein Ausbau der Bestandsstrecke völlig ausreichend. Ein kompletter Neubau mit welcher Trassenführung auch immer, wird von uns weiterhin kategorisch abgelehnt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 09.01.2023, eingegangen beim Markt Zusmarshausen am 13.01.2023, wird der Markt beteiligt am Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller. 

Das Schreiben vom 09.01.2023 ging mit Mail vom 18.01.2023 an alle Marktgemeinderäte (unter Hinweis auf den Download) mit der Bitte, sich zeitgerecht bei der Verwaltung bei Bedarf wegen evtl. Anregungen/Bedenken/Stellungnahmen zu melden.. 

Von Seiten des Marktgemeinderates gingen folgende Meldungen ein: 

  • Stellungnahme der CSU Fraktion vom 30.01.2023 (in Vertretung der Fraktion von Herrn Hubert Kraus) 

  • Stellungnahme der BLZus vom 30.01.2023 (von Frau Dr. Hippeli als stellvertretende Fraktionsvorsitzende)


Die Verwaltung dankt den beiden Fraktionen für die Rückmeldungen und schlägt vor, über beide Vorschläge abzustimmen.

Von Seiten der Verwaltung wird noch auf folgendes hingewiesen: 

Mit Mail vom 21.01.2020 erfolgte eine Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen an den Regionalverband Donau-Iller zur seinerzeitigen Fassung vom 23.07.2019 auf der Grundlage des Beschlusses vom 16.01.2020. Das Schreiben mit seinen Anlagen wurde den Markträten auf Wunsch am 24.01.2023 per Mail übersandt.

Die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zum Thema Schienenverkehr unter B V 1.2 und B V 1.2.1 wird vom RP Donau-Iller in der Synopse unter den ID 362 A, 362 B und 362 C behandelt (Stellungnahme/Bewertung durch die Geschäftsstelle/Beschlussvorschlag). 

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes hat am 06.12.2022 auf der Grundlage der Beschlussempfehlung ihrer Verwaltung unter B V 1.2 und B V 1.2.1 die nunmehrige Fassung des Regionalplans (Gesamtfortschreibung) vom 06.12.2022 geändert gegenüber der Fassung vom 23.07.2019. Im Bereich des Themas Schienenverkehr wurden folgende Änderungen vorgenommen: 

Aus der alten Fassung wurde folgender Absatz herausgenommen: 
„N/G (5)
Die Trasse für eine Neubaustrecke sowie die Flächen für einen Ausbau der Bestandsstrecke im Rahmen der Maßnahme ABS/NBS Ulm-(Augsburg) des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege sollen freigehalten werden. Raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen, die einem Ausbau der Bestandsstrecke und einem Trassenneubau sowie einem künftigen Bahnbetrieb entgegenstehen, sollen vermieden werden.“

In die neue Fassung wurde folgender Absatz aufgenommen: 
„G (5)
Auf eine zeitnahe Realisierung der Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege soll hingewirkt werden. Die Neu- und Ausbaumaßnahmen des Schienennetzes in der Region sollen nicht durch raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen unmöglich gemacht werden.“

Entsprechend wurde die Begründung geändert und ggf. auch andere Passagen in Abhängigkeit zu dieser Änderung. Die Verwaltung des MZ hat am 31.01.2023 die Geschäftsstelle des RP Donau-Iller gebeten, eine Mail zu übersenden mit der Zusammenfassung sämtlicher Änderungen aufgrund der Stellungnahme des MZ zum Thema Schienenverkehr. Die Rückmeldung ging per Mail am 31.01.2022 bei der Verwaltung. 

Zum Themenkomplex Windkraft haben sich in der Fassung vom 06.12.2022 gegenüber der Fassung vom 23.07.2019 keine Änderungen ergeben.

Mit weiteren Themen aus dem Regionalplan hat sich die Verwaltung nicht befasst. 
 


Diskussionsverlauf:

MR Dr. Susanne Hippeli und MR Hubert Kraus verlesen ihre Stellungnahmen. 

Diskussion des Gremiums, dass sich bezüglich der Windkraft die Zeiten geändert haben, auch wenn früher im Rat bereits eine gegenteilige Entscheidung getroffen wurde. Ein Teil des Gremiums würde daher die Stellungnahme zur Windkraft befürworten. 

Bezüglich der Stellungnahme zur Bahn, ist die Fahrtzeit von 26 Minuten zwischen Ulm und Augsburg bereits festgeschrieben. Hieran wird die Stellungnahme der BLZus nichts ändern. Jedoch hat sich die Einstellung der Bevölkerung zur Bahn stark geändert. Daher wird auch diese Stellungnahme vom Gremium größtenteils befürwortet. 

Datenstand vom 17.03.2023 11:08 Uhr