Neubau eines Doppelhauses mit Einliegerwohnung und 6 Stellplätzen, Otto-Hieber-Ring 26+27, Fl.Nr. 118/8, Gmkg. Wörleschwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  033. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 20.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 20.04.2023 ö beschließend 3.2

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Einliegerwohnung und 6 Stellplätzen, Otto-Hieber-Ring 26+27, Fl.Nr. 118/8, Gmkg. Wörleschwang, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  • Die Wandhöhe darf 5,75 m anstatt max. 5,50 m betragen.

  • Die GRZ II darf 0,55 anstatt max. 0,45 betragen.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, können diese auf dem Verwaltungsweg behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2023 09:45 Uhr