Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
066. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.05.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“. Der räumliche Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 38.000 m². Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 117/16, 121 und 345 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 120, 122, 123, 124, 125, 339, 346 und 352, Gemarkung Steinekirch. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abbildung: Übersichtslageplan zum räumlichen Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“, Markt Zusmarshausen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachverhalt:
Sachverhalts-Darstellung
siehe Sachvortrag zum darauffolgenden TOP „Billigung und Frühzeitige Beteiligung §§ 3,4 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes“ der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“.
Diskussionsverlauf:
Herr … vom Ingenieurbüro Kling Consult hält anhand seiner Präsentation den Sachvortrag.
Aus der Mitte des Gremiums kommt die Rückfrage, ob der FNP erneut geändert werden muss, wenn die Größe des Mischgebiets nochmals verändert wird.
Herr … teilt hierzu mit, dass in diesem Fall der FNP nochmals geändert werden müsste. Das Verfahren zur Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren.
Datenstand vom 12.06.2023 11:02 Uhr