Billigung und Frühzeitige Beteiligung §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes


Daten angezeigt aus Sitzung:  066. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen billigt den Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023 (Anlagenkonvolut 5) mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse in die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung eingearbeitet werden. Das frühzeitige Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. 
Der Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mindestens für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Sachverhalt und Anlass 

In der Marktgemeinderatssitzung vom 11. Oktober 2022 hat sich der Marktgemeinderat für das städtebauliche Konzept in der Variante C, mit Stand 11. Oktober 2022, als Grundlage für die Bauleitplanung Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ entschieden. Anlass der Planung ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Ortsteil Steinekirch.

Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Stand 2. Mai 2023 erstellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss ein Bebauungsplan aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden.

Nachdem die gegenwärtigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht mit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen. Geplant ist die Darstellung bzw. Ausweisung von gemischten Bauflächen im Westen und Wohnbauflächen im Osten. Umgrenzend werden randliche Grünflächen dargestellt. Nachdem die im Westen dargestellten Parkplätze entlang der Staatsstraße im Bestand nicht vorhanden sind, wird auch eine Anpassung des Flächennutzungsplanes an die bestehenden Bedingungen sichergestellt.

Kling Consult stellt die Grundzüge der Änderung des Flächennutzungsplanes vor und erläutert die Planungsinhalte. Dem Tagesordnungspunkt sind die Planzeichnung (Teil A) und die Begründung mit Umweltbericht (Teil B) der Flächennutzungsplanänderung beigefügt.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht der Bebauungsplan den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes



Diskussionsverlauf:
Kein Vorgang

Datenstand vom 12.06.2023 11:02 Uhr