Schöffenwahl - Aufstellung der Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028


Daten angezeigt aus Sitzung:  066. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt den vorliegenden Bewerbungen für die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Aus dem Bereich des Marktes Zusmarshausen sind für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Augsburg mindestens fünfzehn geeignete Personen als Schöffen zur Wahl vorzuschlagen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Zu dem Amt eines Schöffen sollen Personen nicht berufen werden, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden. 

Aufgrund ortsüblicher Bekanntmachungen und Veröffentlichungen im Marktboten haben sich folgende Personen für dieses Amt gemeldet bzw. wurden vorgeschlagen:

  1. …, Zusmarshausen
  2. …, Zusmarshausen
  3. …, Gabelbach
  4. …, Zusmarshausen
  5. …, Zusmarshausen
  6. …, Streitheim
  7. …, Wollbach
  8. …, Zusmarshausen
  9. …, Wörleschwang
  10. …, Wörleschwang
  11. …, Zusmarshausen
  12. …, Zusmarshausen
  13. …, Steinekirch 
  14. …, Zusmarshausen
  15. …, Zusmarshausen
  16. …, Zusmarshausen
  17. …, Steinekirch 
  18. …, Zusmarshausen


Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich



Diskussionsverlauf:

Kein Vorgang

Datenstand vom 12.06.2023 11:02 Uhr