Erläuterung durch Dr. Kurt Nunn, Wasserwirtschaftsamt Donauwörth


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 3.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, baut das Hochwasserrückhaltebecken Siefenwang südlich von Dinkelscherben, um die Hochwassersituation an der Zusam für die Anliegergemeinden zu verbessern. Das Vorhaben wurde mit Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes vom 30.07.2017 genehmigt, der Beschluss ist bestandskräftig geworden.

Durch den Betrieb des Rückhaltebeckens wird nicht nur die Hochwassersituation des Marktes Dinkelscherben verbessert, es tritt auch eine Verminderung des Schadenspotentials beim Unterlieger, Markt Zusmarshausen, ein.

Auf der Grundlage des HQ 100 Ist-Zustandes der Zusam und des Planungszustandes unter Wirkung des Drosselabflusses des HRB Siefenwang von 14,5 cbm/s wurde die Verminderung des Schadenspotentials ermittelt. Es ergeben sich folgende Vorteilsanteile für die Gemeinden:

Gemeinde Altenmünster                        0 %
Markt Zusmarshausen                        5,33 %
Markt Dinkelscherben                        94,67 %

Bei einem Beteiligtenbeitrag von 50 % und Gesamtkosten von 3,375 Mio € ergeben sich vorläufig Beiträge von 89.944,-- € für den Markt Zusmarshausen.

Die Kostenbeteiligung erfolgt nach Art. 42 Abs. 2 BayWG, demnach können Vorteilsziehende bei Hochwasserschutzmaßnahmen angemessen an den Kosten beteiligt werden. Kommunen können vereinfachend anstelle von einzelnen bzw. vielen Nutzenziehenden die Beiträge übernehmen.

Für die Realisierung des planfestgestellten Vorhabens benötigt das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth eine gesicherte Finanzierung.

Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt Herrn Dr. Kurt Nunn, als Vertreter des Wasserwirtschafsamtes Donauwörth.

Herr Dr. Nunn führt eingangs aus, dass der Auslöser für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Siefenwang südlich von Dinkelscherben, das Hochwasser im Jahre 2000 gewesen sei.
Durch den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens wird nicht nur die Hochwassersituation des Marktes Dinkelscherben verbessert, es tritt auch eine Verminderung des Schadenspotentials bei den Unterliegern Markt Zusmarshausen und Altenmünster ein, so Herr Dr. Nunn. Bei der Überprüfung der Schadenspotentialverbesserungen an der Zusam wurde festgestellt, dass durch den Betrieb des HRB Siefenwang die Wasserspiegel im HQ100-Fall in Zusmarshausen um bis zu 16 cm abnehmen werde, erläutert Dr. Nunn anhand einer PowerPoint Präsentation.

Gem. Art. 39 Abs. 1 Nr. 1 BayWG sind die Träger der Unterhaltungslast (Freistaat Bayern), soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert und die Finanzierung gesichert ist zum Ausbau eines Gewässers verpflichtet.

MR Juraschek erkundigt sich nach einer etwaigen Pflicht zur Umlage auf die Bürger.

Nach Prüfung der Kommunalaufsicht bestehe keine Umlagepflicht auf die Bürger, so Dr. Nunn. In der  Regel übernehmen die Kommunen die Kosten für Ihre Bürger.

Herr Dr. Nunn führt weiter aus, dass sich bei einem Beteiligtenbeitrag von 50 % und Gesamtkosten von 3,375 Mio € für den Markt Zusmarshausen vorläufig Beiträge in Höhe von 89.944 € ergeben.

MR Hubert Kraus sieht durchaus Brennpunkte in Zusmarshausen. Er neigt deshalb zu einer Beteiligung, schon aus den nachbarschaftlichen Beziehungen zum Markt Dinkelscherben.

Auch für MR Aumann würde sich ein Hochwasserrückhaltebecken durchaus auszahlen. Eine Umlage auf Bürger kommt für Ihn nicht in Frage.

Einen absoluten Schutz wird es nie geben, regt MR Sapper an. Aufgrund der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit mit Dinkelscherben ist es ihm eine Beteiligung am Hochwasserrückhaltebecken durchaus wert.

Handelt es sich bei den festgesetzten Beiträgen von rund 90.000 € um vorläufige Beträge oder können sich diese noch erhöhen, fragt 3. Bgm. Vogg.

Die Beiträge für den Markt Zusmarshausen könnten sich noch erhöhen, gerade im Hinblick der Kosten für die Eintragung der Dienstbarkeiten für die Einstauflächen. Allerdings bleiben die  Vorteilsanteile in der festgesetzten Höhe bestehen, so Dr. Nunn. Das Wasserwirtschaftsamt ist zu einer wirtschaftlichen Vergabe verpflichtet, sodass eine Realisierung der Baumaßnahme mit den geschätzten Kosten angegangen wird.

Warum ist die Finanzierung nicht gesichert, erkundigt sich MR Juraschek, obwohl der Freistaat Bayern als „Unternehmer“ die Kosten trägt.

Der Freistaat Bayern wird die Kosten des Hochwasserrückhaltebeckens nicht in der gesamten Höhe übernehmen, sondern einen Teil auf die Kommunen umlegen, erläutert Dr. Nunn.

Datenstand vom 28.02.2018 10:50 Uhr