Sachvortrag:
Den Antrag der CSU/Ortsverband Zusmarshausen vom 20.12.2017 hat der Marktgemeinderat bereits erhalten. Beantragt werden die Einladung eines Referenten der Regierung von Schwaben, damit
- die Möglichkeiten für ein kommunales Förderprogramm dargestellt werden, mit dem Ziel, eine Satzung zu erlassen,
- die Information erfolgt, ob Sanierungsgebiete für bestimmte Ortsteile beschlossen werden können,
- die Möglichkeit der Ausdehnung des Sanierungsgebiets in Zusmarshausen besteht und
- die Auskunft über entstehende Kosten erfolgt.
Des Weiteren sollen Überlegungen erfolgen, wie die Bürger hierüber informiert werden können.
Herr … von der Regierung von Schwaben sowie Herr … von „die Städtebau“ haben ihre grundsätzliche Bereitschaft zur oben genannten Vorstellung erklärt. Als Termin wurde hier die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 01.02.2018 genannt. Herr … würde den rechtlichen Rahmen und Herr … die praktische Umsetzung bzw. eine Art Erfahrungsbericht mit „die Städtebau“ vorstellen.
Diskussionsverlauf:
MR Alfred Hegele trägt den o.g. Antrag im Namen der CSU/Ortsverband Zusmarshausen vom 20.12.2017 vor.
Der Markt Zusmarshausen hat mit Satzung vom 10.07.1995 ein Sanierungsgebiet ausgewiesen. Dieses umfasst u.a. das Moos, die Webergasse, Zusamstraße und Ulmer Straße, des Weiteren die Rankengasse, Wertinger Straße, Augsburger Straße, Teile der Kapellenstraße und Teile der Schloßstraße.
Allerdings wissen viele Bürgerinnen und Bürger in Zusmarshausen nicht wo dieses Sanierungsgebiet liegt. Deshalb sollen Vorüberlegungen getroffen werden, wie die Bürger diesbezüglich informiert werden können (z.B. durch Informationsveranstaltungen, Broschüren, Flyer)
Auf die für den Bürger möglichen Förderungen kommt MR Alfred Hegele nun zu sprechen:
- Zum einen können die Sanierungsmaßnahmen am Gebäude steuerlich geltend gemacht werden, wenn sich die Gebäude im Sanierungsgebiet befinden und mit den Renovierungsarbeiten vor Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung nicht begonnen wurde.
- Zum anderen bestehe die Möglichkeit eines kommunalen Förderprogrammes, wonach private Maßnahmen durch Zuschüsse gefördert werden können.
MR Richard Hegele steht einem kommunalen Förderprogramm eher skeptisch gegenüber. Seiner Meinung nach muss dieses Programm eine Lenkungsfunktion haben und an klare Bedingungen gekoppelt sein.
MR Juraschek schlägt vor, die im Sanierungsgebiet liegenden Straßen und Hausnummern im Marktboten zu veröffentlichen.
Für Bgm. Uhl sollte mit der Festsetzung von Haushaltsmitteln ein gewisser Rahmen gesetzt werden.
Diesbezüglich bedarf es eines Satzungserlasses, so MR Hubert Kraus.
MR Günther stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Einstellung der Rednerliste und sofortige Abstimmung des TOP.
Abstimmung: Ja 17 / Nein 1