Gewerbegebiet Wollbach, Umlagerung Baugrund, Information zum Sachstand Vorstellung der Bescheide des Landratsamtes zu den Bauanträgen: "Geländemodellierung zur Herstellung von Ausgleichsflächen zum Schutz des Bodendenkmals", "Freiwilliger Sicht- und Lärmschutz und naturschutzfachlicher Ausgleich", Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 67. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2018 ö 3

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen stimmt dem vorgestellten Bauantrag in der Fassung vom 22.12.2017 zu und nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 31.01.2018 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Marktgemeinderatssitzung am 05.10.2017 wurden die Entwürfe zum „Freiwilligen Sicht- und Lärmschutz und naturschutzfachlicher Ausgleich“ und zur „Geländemodellierung zur Herstellung von Ausgleichsflächen zum Schutz des Bodendenkmals“ vorgestellt.
Im Anschluss wurden die Bauanträge im Landratsamt Augsburg eingereicht.

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth nahm zu den Bauanträgen mit Schreiben vom 08.11.2017 Stellung.

Folgende Verwertungsmöglichkeit wurde vom WWA Donauwörth vorgeschlagen zu prüfen:

  1. Aufbringung des torfhaltigen Materials aus dem Bereich der Bodenprofile 1 bis 8 der CCS-Erweiterungsfläche (Mittelwert Sulfat im Eluat der torfhaltigen Proben: 473 mg/l) im Bereich der Fläche Nord (a)
  2. Aufbringung des torfhaltigen Materials aus dem Bereich der Bodenprofile 9 bis 12 der CCS-Erweiterungsfläche (Mittelwert Sulfat im Eluat: 259 mg/l) im südlichen Bereich des im GG Wollbach geplantem Lärm- und Sichtschutzwalls.

Die Untere Naturschutzbehörde vom LRA Augsburg nahm zu den Bauanträgen mit Schreiben vom 11.10.2017 Stellung.
Im Wesentlichen wurde in diesem Schreiben mitgeteilt, dass der Auffüllung nördlich der Umgehungsstraße zugestimmt wird, wenn diese sich durch eine gute Planung ins Landschaftsbild einfügt.
Hinsichtlich der Auffüllungen südlich der Umgehungsstraße wurde im Wesentlichen mitgeteilt dass die Auffüllungen einen erheblichen Eingriff ins Landschaftsbild darstellen. Die Auffüllungen sind nur zulässig wenn:
  • sie die Höhe von 1m nicht übersteigt und nach Südosten hin sehr flach ausläuft. Die Auffüllung ist möglichst an die Straßenböschung anzuböschen.
  • sie linear entlang der Umgehungsstraße verläuft (ggf. noch etwas entlang der Römerstraße)
  • Wenn der nordöstliche Bereich nicht verfüllt wird.

Die Autobahndirektion Südbayern nahm zu den Bauanträgen mit Schreiben vom 23.11.2017 Stellung. Dabei teilte diese mit, dass die Bauverbotszonen einzuzeichnen sind und die Entwässerung darf nicht in die Anlage der Autobahn erfolgen. Die Standfestigkeit der Böschungen der Autobahn darf nicht beeinträchtigt werden.

Auf Grund dieser umfangreichen Stellungnahmen, der Tatsache dass dem Vorschlag des WWA Donauwörth, auf der Fläche Nord a das torfhaltiges Material der Fa. CCS zu verbringen, nicht entsprochen werden kann und der Befürchtung, dass das Bauvorhaben der Fa. Chefs Culinar auf Grund der Stellungnahmen nicht realisiert werden kann, wurde vom Markt Zusmarshausen ein erneutes Treffen im Landratsamt Augsburg am 07.12.2017 mit allen Beteiligten veranlasst.

Als Fazit konnte bei dieser Zusammenkunft im Wesentlichen folgendes Abgestimmt werden:

  • Umlagerung des Torfaushubs mit tendenziell höheren Sulfatgehalten aus den Teilbereichen Fläche 1) „Grünfläche“ und 2) „Parkplatz Mitte“ (bzw. Bodenprofile 1 bis 8) auf den Bereich EBW 1 (Erdbauwerk Gewerbegebiet Wollbach)
  • Umlagerung des Torfaushubs mit tendenziell geringeren Sulfatgehalten aus den Teilbereichen Fläche 3) „Gewerbefläche“ und 4) „Parkplatz Süd“ (bzw. Bodenprofile 9 bis 12) auf den Bereich EBW 2: Erdbauwerk südlich der BAB A8, dort im Bereich der Fläche 1 und Fläche 2

Ferner wurde bei diesem Treffen vom Landratsamt, der Inhalt der Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 06.12.2017 mitgeteilt.
Im Wesentlichen stellt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die Denkmäler (Straße der römischen Kaiserzeit (D-7-7529-0062) und Siedlung der Vorgeschichte und der römischen Kaiserzeit (D-7-7529-0012) vor und verweist auf den Art. 1 BayDSchG, wonach Bodendenkmäler in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten sind. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Priorität.
Demzufolge sind aus bodendenkmalfachlicher Sicht die bekannten Bodendenkmäler von der Überplanung auszunehmen.

Im Anschluss fanden folglich weitere Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalschutz statt.
Dabei konnte im Wesentlichen folgendes vereinbart werden:

Untere Naturschutzbehörde (Besprechung am 14.12.2017)

Abstimmung zum Bauvorhaben „Geländemodellierung zur Herstellung von Ausgleichsflächen zum Schutz des Bodendenkmals“:
Fläche 1 wird akzeptiert.
Für die Fläche 1 ist kein Ausgleich erforderlich.
Fläche 2 und 3:
Fläche 2 maximale Höhe von 3,50m.
Fläche 3 maximale Höhe von 3,00m.
Herstellung von flachen Böschungen.
Herstellung von Ausgleichsflächen für die Flächen 2 und 3 auf Fl.Nr. 343 zwingend erforderlich.

Abstimmung zum Bauvorhaben „Freiwilliger Sicht- und Lärmschutz und naturschutzfachlicher Ausgleich“:
Die Ausgleichsflächenermittlung ist zu überarbeiten und dem Satzungstext der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ anzupassen. Demzufolge kann dem Ökokonto eine Fläche von 724m² gutgeschrieben werden.

Landesamt für Denkmalschutz (Besprechung am 15.12.2017):

Damit es bei dem Bauvorhaben der Fa. CCS zu keinen Verzögerungen kommt wurden die Bauanträge entsprechend angepasst. Die Tektur zu den Bauanträgen wurde am 22.12.2017 erneut beim Landratsamt Augsburg eingereicht.

Folgende Erdmassen sind zur Erstellung der Bauwerke (Stand Tektur 22.12.2017) erforderlich.
„Freiwilligen Sicht- und Lärmschutz und naturschutzfachlicher Ausgleich“: 18.500 m³

„Geländemodellierung zur Herstellung von Ausgleichsflächen zum Schutz des Bodendenkmals“:
Fläche 1:         21.200 m³
Fläche 2:           7.400 m³
Fläche 3:         13.000 m³

Der Bescheid des Landratsamtes Augsburg zu den Bauanträgen „Geländemodellierung zur Herstellung von Ausgleichsflächen zum Schutz des Bodendenkmals“ und zum „Freiwilligen Sicht- und Lärmschutz und naturschutzfachlicher Ausgleich“ liegt noch nicht vor.
Allerdings schickte das Landratsamt mit E-Mail vom 12.02.2018 die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth zu. Im Wesentlichen besteht somit von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Einverständnis zu der dargestellten und am 07.12.2017 abgestimmten Vorgehensweise.

Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt zur Vorstellung des Tagesordnungspunktes Herrn …, Vertreter des Ingenieurbüros Steinbacher Consult.

Herr … kommt einführend anhand der beigefügten PowerPoint Präsentation auf den aktuellen Stand der eingereichten Bauanträge der Erdbauwerke Gewerbegebiet Wollbach und Zusmarshausen zu sprechen. Im weiteren Verlauf informiert er detailliert über die eingegangenen Stellungnahmen seitens der Unteren Naturschutzbehörde, der Autobahndirektion Südbayern, sowie des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Außerdem geht Herr … auf die im Landratsamt Augsburg stattgefundenen Gespräche ein.

Abschließend werden die jeweiligen Gesamtkosten für die Erdbauwerke südlich BAB A8 in Höhe von ca. 545.000 € sowie die Gesamtkosten des Erdbauwerkes Wollbach von rund 388.000 € anhand einer Kostenberechnung ausführlich dargestellt.

MR Aumann erkundigt sich nach dem weiteren zeitlichen Ablauf.

MBM … erläutert daraufhin, dass seitens der Verwaltung erst dann grünes Licht an die Firma Chefs Culinar gegeben werden kann, wenn die Bescheide über die Bauanträge vorliegen. Auch der in der heutigen Sitzung zu fassende Beschluss stellt einen wesentlichen Faktor dar.

Datenstand vom 09.04.2018 16:15 Uhr