Sachvortrag
Gemäß Art. 7 BayKiBiG ist jährlich eine kommunale Bedarfsplanung zu erstellen und diese durch den Marktgemeinderat oder einen beauftragen Ausschuss per Beschluss anzuerkennen. Grundsätzlich besteht die Bedarfsplanung aus Bestandsverzeichnis, Bedürfnisfeststellung und Bedarfsfeststellung.
Der Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine hat in seiner Sitzung am 10.04.2018 dieser Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 zugestimmt.
Zur Erstellung dieser Planung wurden die Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2018/2019 sowie die Geburtenzahlen herangezogen.
Nähere Einzelheiten zu den Belegungen in den Kindergärten ist der Anlage 1 zu entnehmen, in der die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 zur Information aufgelistet ist. Ferner ist der Anlage auch die Geburtenentwicklung beigefügt.
Ausblick auf das Kindergartenjahr 2019/2020
Aufgrund der sehr hohen Geburtenzahlen im Jahr 2016 (73 Kinder) ist auch ein Ausblick auf die mögliche Situation im Kindergartenjahr 2019/2020 notwendig:
Kindergarten Streitheim
Voraussichtlich scheiden zum 31.08.2019 6 Vorschulkinder aus. 16 Plätze sind dann durch 15 Kinder (davon 1 I-Kind) belegt. Es werden 3 Neuanmeldungen aus dem Ortsteil Streitheim erwartet. Das bedeutet, dass 6 Plätze im Kindergartenjahr 2019/2020 zur Verfügung stehen könnten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass für Eltern aus Gabelbach, Gabelbachergreut oder Steinekirch und auch Zusmarshausen der Kindergarten Streitheim oft keine Option ist. Im Hinblick auf den Erhalt des Kindergartens Streitheim wurden deshalb im Jahr 2018/2019 Kinder aus benachbarten Kommunen aufgenommen.
Kindergarten Wörleschwang
Voraussichtlich scheiden zum 31.08.2019 8 Vorschulkinder aus. 31 Plätze sind dann noch durch verbleibende Kinder aus dem Bestand 2018/2019 belegt. Es wird mit 17 Neuanmeldungen (9 aus Wörleschwang / 8 aus Wollbach) gerechnet. Damit wären 48 Plätze notwendig. Verfügbar sind allerdings lediglich 43 Plätze – also 5 zu wenig.
Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass Kinder, die nach dem 01.05. geboren sind, oft erst im darauffolgenden Kindergartenjahr (also 2020/2021) angemeldet werden. Dies wäre im Jahr 2019/2020 bei 3 Kindern der Fall. Evtl. müsste dann mit dem Landratsamt Augsburg nur noch eine Lösung für 2 fehlende Plätze gefunden werden.
Kindergarten Gabelbach
Zum 31.08.2019 erlischt die Betriebserlaubnis für die Schmetterlingsgruppe. Damit fallen 12 Plätze weg.
Es scheiden zum 31.08.2019 voraussichtlich 11 bis 13 Vorschulkinder aus. 23 Kinder (14 aus der Igelgruppe und 9 aus der Schmetterlingsgruppe) verbleiben im Kindergarten. Voraussichtlich wechseln 8 Krippenkinder im Laufe des Jahres 2019/2020 in den Kindergarten (nach derzeitigem Stand verbleibt lediglich 1 Kind in der Krippe).
Aufgrund der Geburtenzahlen und der Namenslisten werden für das Kindergartenjahr 2019/2020 22 Neuanmeldungen für Kindergartenkinder aus dem üblichen Einzugsbereich des Kindergartens Gabelbach erwartet (9 aus Gabelbach /4 aus Gabelbachergreut / 9 aus Steinekirch). Demnach ergibt sich, dass 28 Plätze zu wenig angeboten werden können.
Kindergarten Zusmarshausen
Voraussichtlich scheiden 28 Vorschulkinder zum 31.08.2019 aus. 83 Plätze sind durch verbleibende Kinder aus dem Bestand 2018/2019 belegt. Voraussichtlich wechseln 19 Krippenkinder im Jahr 2019/2020 in den Kindergarten.
Nach den Geburtenzahlen werden 32 Neuanmeldungen für den Kindergarten Zusmarshausen aus dem Einzugsgebiet Zusmarshausen und Vallried erwartet. Demnach können 9 Plätze zu wenig angeboten werden.
Krippen
Eine Bedarfsplanung für die Krippen ist sehr schwierig. Zum 01.09.2019 verbleiben in der Krippe 24 Kinder mit verschiedenen Buchungstagen. Im Laufe des Kindergartenjahres 2019/2020 wechseln 19 Kinder in den Kindergarten.
In der Krippe Gabelbach verbleiben zum 01.09.2019 fünf Kinder mit verschiedenen Buchungstagen. Hier wechseln vier Kinder im Laufe des Jahres 2019/2020 in den Kindergarten.
Es wurde bei der Aussicht auf das Kindergartenjahr 2019/2020 von einer Belegung mit 100 % ausgegangen. Ob allerdings tatsächlich alle Kinder angemeldet werden und ob sich Eltern für einen Kindergarten außerhalb des Gemeindegebietes entscheiden (sog. Gastkinderregelung) ist nicht vorhersagbar.
In Anbetracht der Geburtenzahlen sollte allerdings bereits frühzeitig über Lösungsansätze für das Kindergartenjahr 2019/2020 nachgedacht werden.
Lösungsmöglichkeiten:
Kindergarten Gabelbach:
Bisheriger Kindergarten in Zusmarshausen (Wertinger Straße 16):
- Bei der Planung für die Einrichtung eines Hortes oder einer Mittagsbetreuung könnten Räumlichkeiten für den Verbleib einer Krippen-/Kindergartengruppe berücksichtigt werden. Dies wäre evtl. im Obergeschoss unter Berücksichtigung des Raumprogrammes für einen Hort mit drei Gruppen auch möglich.
- Grundsätzlich dürfen Hort- und Krippen- bzw. Kindergartenplätze in einem Haus („Haus für Kinder“) zur Verfügung gestellt werden.
Diskussionsverlauf
GL … erläutert den o.g. Sachvortrag. Er geht zunächst auf die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 ein und gibt anschließend einen Ausblick auf das Kindergartenjahr 2019/2020.
Für MR Christian Weldishofer sei es besonders zielführend, dass sich der MGR bereits jetzt schon mit etwaigen Lösungsmöglichkeiten auseinander setzt. Er schlägt vor, dass auch die Kinderbetreuung durch Tagesmütter in Betracht gezogen werden sollte. Hier könnte pro Tages
mutter eine Betreuung von bis zu 5 Kindern gewährleistet werden.