Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
74. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.06.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Die Schmutzwassergebühr beträgt 1,99 € unter der Berücksichtigung der Vorjahre.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8
Beschluss 2
Die Niederschlagsgebühr beträgt 0,26 € unter der Berücksichtigung der Vorjahre.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8
Beschluss 3
Der vorgestellten Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird zugestimmt. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Kurzbericht
Sachvortrag
Die Verwaltung hat beim Büro Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH, Greding, die Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung in Auftrag gegeben. Das Büro führte die Neukalkulation der Herstellungsbeiträge und Gebühren durch.
Aufgrund von Defiziten in den letzten Jahren war eine Neukalkulation veranlasst.
Auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Prüfbericht darauf hingewiesen, dass die Einleitungsgebühren und Herstellungsbeiträge neu zu kalkulieren sind.
Für kostenrechnende Einrichtungen sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.
Ein Vertreter des beauftragten Büros wird in der Sitzung die Kalkulationsgrundlagen erläutern und die neu kalkulierten Gebühren und Beiträge vorstellen.
Eine Vorabinformation mit Auszügen der Kalkulationsgrundlagen haben die Marktgemeinderäte bereits erhalten. Die Neufassung der Satzung und die Kalkulation sind nochmals als Anlage beigefügt.
Grund für die Neufassungen der Beitrags- und Gebührensatzungen sind neben redaktionellen Anpassungen an die Mustersatzung hauptsächlich die neu kalkulierten Herstellungsbeiträge und Gebühren.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 entsprechende Bevorratungsbeschlüsse gefasst, um eine rückwirkende Gebührenfestsetzung zum 01.01.2018 zu ermöglichen.
Die neuen Herstellungsbeiträge sollen zum 01.07.2018 gelten.
Datenstand vom 14.05.2019 16:24 Uhr