Sachvortrag:
Am 05.04.2018 hat der MGR über die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 für die Schöffenwahl abgestimmt.
Damals waren auf der Vorschlagsliste 5 Personen, anstatt den geforderten 12 Personen. Vom Landratsamt Augsburg wurde durch Frau … bestätigt, dass es unerheblich ist, wenn weniger Personen vorgeschlagen werden, als gefordert. Dies wurde auch in der MGR-Sitzung auf Anfrage von der Verwaltung so mitgeteilt.
Am 20.06.2018 hat das Amtsgericht Augsburg bei der Verwaltung angerufen und diese ersucht, dass der Markt noch weitere 7 Personen melden muss.
Es stehen nun folgende Personen auf der Vorschlagsliste:
1. Dagmar …, Zusmarshausen
2. Gerhard …, Zusmarshausen
3. Martina …, Zusmarshausen
4. Christine …, Zusmarshausen
5. Gerhard …., Gabelbach
6. Heidi …, Zusmarshausen
7. Anna Maria …, Zusmarshausen
8. Martin …, Zusmarshausen
9. Monika …, Zusmarshausen
10. Gabriele …, Zusmarshausen
11. Rainer …, Zusmarshausen
12. Albert …, Streitheim
13. Martin …, Steinekirch
14. Günter …, Zusmarshausen
Somit wurde die Anzahl erfüllt.
Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.
Auf Rückfrage aus dem Rat ergibt sich, dass in der an die Marktgemeinderäte versandten Beschlussvorlage zusätzlich Frau … aus Zusmarshausen als mögliche Schöffin enthalten war. Diese hat am Tag vor der Sitzung jedoch abgesagt, weshalb sie aus der Vorschlagsliste gestrichen wurde.