Jahresrechnung 2022 - Vorlage und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  070. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö 4

Beschluss

Die Jahresrechnung 2022 wird dem Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt und zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 ist am 27.06.2023 gelegt worden.

Sie schließt ab in Solleinnahmen und Sollausgaben 
im Verwaltungshaushalt mit         18.671.696,61 €
und im Vermögenshaushalt mit        4.869.416,32 €
 
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 3.005.705,41 €. Der allgemeinen Rücklage musste ein Betrag in Höhe von 393.623,63 € entnommen werden.

Schulden:

Stand: 01.01.2022
812.392,83 €
- Tilgungen
215.464,37 €
Stand: 31.12.2022
596.928,46 €

Rücklagen:

Stand: 01.01.2022
5.142.632,83 €
+ Zuführung
1.053,90 €
- Entnahme
393.623,63 €
Stand: 31.12.2022
4.750.066,00 €



Diskussionsverlauf:
Herr … erläutert die wesentlichen Positionen der Jahresrechnung 2022.

Hierbei teilt er mit, dass auf Seite 16 eine Korrektur vorgenommen werden muss, wie folgt:
Der Haushaltsansatz bei Hauptgruppe 0 wird korrekterweise auf 13.068.000,00 € berichtigt, anstatt bisher 1.306.800,00 €. Dadurch ändert sich auch die Abweichung bei Hauptgruppe 0 von bisher 11.964.291,45 € auf nunmehr 203.091,45 € und die Abweichung bei der Gesamtsumme der Einnahmen von 11.910.296,61 € auf 149.096,61 €.

Der Fehler wird entsprechend korrigiert und dann die korrigierte Version der Rechnungsprüfung vorgelegt.

Aus der Mitte des Gremiums kommt eine Verständnisfrage bezüglich der Wasserversorgung auf Seite 9. Im Jahr 2021 wurde ein Überschuss erwirtschaftet, jedoch ergab sich im Jahr 2022 ein Minus, obwohl es eine Gebührenerhöhung gab. Herr … teilt hierzu mit, dass die Grundgebühr im Jahr 2020 erhöht wurde, diese Erhöhung wurde jedoch erst im Jahr 2021 kassenwirksam, weshalb dann auch ein Überschuss erwirtschaftet wurde, da die doppelte Grundgebühr in diesem Jahr fällig wurde.

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, wieviel die Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes von 3 % auf 2 % ausmacht, teilt Herr … mit, dass dies ca. € 40.000,00 bis € 45.000,00 sind. 

Weiter bittet das Gremium um Mitteilung, weshalb Entnahmen aus der Rücklage notwendig waren, da ja der Gasthof Strasser nicht gekauft wurde. Herr …. erläutert, dass zwar keine Ausgabe getätigt wurde, aber der Ansatz für die Ausübung des Vorkaufsrechts als Haushaltsrest übernommen wurde. Dieser Vorgang fällt in der Jahresrechnung ebenfalls wie eine kassenmäßige Ausgabe ins Gewicht. Zudem hat der Markt Zusmarshausen weitere Ausgaben zu leisten und ist auf geplante Einnahmen angewiesen. Sollten diese nicht in der entsprechenden Höhe eingehen, kommt es zu einem Ungleichgewicht, welches in der Jahresrechnung entsprechend auszugleichen ist.

Datenstand vom 07.08.2023 10:02 Uhr