Sachvortrag:
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.03.2021 wurde der Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (Gebührensatzung Kindertagesstätten) des Marktes Zusmarshausen beschlossen.
Von der Verwaltung fand aktuell eine Überprüfung der Kalkulationsgrundlagen der Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten und die Mittagsbetreuung statt.
In den Sitzungen des Marktgemeinderates vom 25.05., vom 06.06. und vom 22.06.2023 wurde bereits vorbesprochen, dass eine ca. 50%ige Kostendeckung angestrebt werden soll. Das Gremium kam überein, dass der Vorschlag, die Gebühren um 5 € zu erhöhen, von der Verwaltung ausgearbeitet und den Elternbeiräten vorgestellt werden soll.
Eine Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten um jeweils 5 € monatlich ist auch aus Sicht der Verwaltung angemessen und erforderlich. Gemäß der beiliegenden Kalkulationsübersicht pendelt sich das voraussichtliche Defizit bei einer Erhöhung der Benutzungsgebühren um 5 € monatlich für die Kindertagesstätten für die Finanzplanjahre für 2024 bei ca. 50,18 %, für 2025 bei ca. 49,95 % und 2026 bei ca. 50,40 % voraussichtlich ein.
Bis auf die Erhöhung der Benutzungsgebühren in § 6 der Satzung wurden neu nun auch Regelungen über die Gebührensätze für Kinder, die im Kindergarten ergänzend zu einer schulvorbereitenden Einrichtung betreut werden, festgelegt (vgl. § 6 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 2 der Neufassung).
Darüber hinaus wurden lediglich redaktionelle Anpassungen in der Gebührensatzung vorgenommen. Die wesentlichen Änderungen wurden gelb hinterlegt. Zum Vergleich wurde die derzeit gültige Gebührensatzung vom 23.03.2021 mit angefügt.
Den Elternbeiräten der Kindertagesstätten wurden die Kalkulationsgrundlagen in einer Informationsveranstaltung über die Gestaltung der Gebühren am 05.07.2023 durch die Verwaltung erläutert. Sie wurden gebeten, bis spätestens 17.07.2023 eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Bis zur Ladung der Sitzung lagen die Stellungnahmen der Elternbeiräte der Kita „Wichtelburg“ in Streitheim und der Kita „Obstgarten“ in Zusmarshausen vor.
Diese waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Es wird angefragt, ob ein Verschmelzen des Spielgelds mit der Benutzungsgebühr sinnvoll wäre.
Übersichtshalber wird das Spielgeld als eigene Ausgabeposition ausgewiesen, so Kämmerin ….
Ein Marktrat bringt vor, dass die Gebühren des Marktes Zusmarshausen im landkreisweiten Vergleich zwar im oberen Bereich liegen, der soziale Aspekt allerdings durch Abzug der Geschwisterermäßigung zu tragen käme.
Für Dritten Bgm. Weldishofer sollte der Passus einer regelmäßigen Kalkulation der Gebühren in den Beschluss mitaufgenommen werden.