Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Zusmarshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
071. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.07.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Dem Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Zusmarshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung) wird zugestimmt, vorbehaltlich, dass das Spielgeld von 3 Euro auf 5 Euro angehoben wird. Die Satzung soll zum 01.09.2023 in Kraft treten. Die Satzung ist als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, eine jährliche Kalkulation durchzuführen und dem Marktgemeinderat vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.03.2021 wurde der Neuerlass einer Gebührensatzung für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Zusmarshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung) beschlossen.
Von der Verwaltung fand aktuell eine Überprüfung der Kalkulationsgrundlagen der Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten und die Mittagsbetreuung statt. Gemäß der beiliegenden Kalkulationsübersicht pendelt sich das voraussichtliche Defizit für die Mittagsbetreuung für die Finanzplanjahre 2024 – 2026 voraussichtlich bei ca. 26,08 % jährlich ein. Eine Anpassung der Benutzungsgebühren ist aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht erforderlich.
Bisher hat die Mittagsbetreuung Gelder für Verbrauchs- und Beschäftigungsmaterialien für die betreuten Kinder direkt von den Eltern eingesammelt. Um bei den Gebührenkalkulationen sämtliche Einnahmen und Ausgaben transparent berücksichtigen zu können, wird vorgeschlagen, wie bei den Kindergärten ein Spielgeld einzuführen. Dieses wird mit 3 Euro pro Kind pro Monat angesetzt und soll damit die Gelder, die von den Beschäftigten der Mittagsbetreuung direkt von den Eltern eingesammelt wurden, vollständig ersetzen. Sämtliche Ausgaben für Verbrauchs- und Beschäftigungsmaterialien werden zukünftig ebenfalls über das Rechnungssystem des Marktes Zusmarshausen erfasst und abgewickelt. Da das Spielgeld in der Kalkulation gleichermaßen in Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt wird, hat es im Endergebnis keine Auswirkung auf das berechnete Defizit.
Bis auf die Einführung des Spielgeldes wurden lediglich redaktionelle Anpassungen in der Gebührensatzung vorgenommen. Die wesentlichen Änderungen wurden gelb hinterlegt. Zum Vergleich wurde die derzeit gültige Gebührensatzung vom 23.03.2021 mit angefügt.
Dem Elternbeirat der Mittagsbetreuung wurden die Kalkulationsgrundlagen in einer Informationsveranstaltung über die Gestaltung der Gebühren am 05.07.2023 durch die Verwaltung erläutert. Er wurde gebeten bis spätestens 17.07.2023 eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Bis zur Ladung der Sitzung lag noch keine Stellungnahme vor.
Diskussionsverlauf:
Kämmerin … erläutert, dass das Spielgeld nun doch auf 5 Euro statt wie in der der Beschlussvorlage angehängten Satzung von 3 Euro festgelegt werden soll. Hier fand zwischenzeitlich noch einmal eine Abstimmung mit der Leitung der Mittagsbetreuung und dem Elternbeirat statt.
Datenstand vom 15.09.2023 10:20 Uhr