Sachvortrag:
Mit Mail vom 09.07.2023 informiert das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries, Zweigstelle Donau-Ries in Rain über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried und bittet den Markt Zusmarshausen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 01.09.2023.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 13.07.2023 zu.
Der Markt Zusmarshausen wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried wurde in der Marktgemeinderatsitzung am 24.11.2022 behandelt. In der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst und als Stellungnahme per Mail am 06.12.2022 an das Planungsbüro weitergeleitet:
„Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen folgende Bedenken:
Die Änderung des FNP darf keine nachteiligen Auswirkungen auf den Ortsteil Streitheim und auf den Verlauf der möglichen Trassen der Bahn haben. „
Die zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat Adelsried in der Sitzung am 04.07.2023 behandelt. Die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen wurde wie folgt gewürdigt:
„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die bereits im ursprünglichen Flächennutzungsplan vorhandenen gewerblichen Bauflächen rücken aufgrund der bereits geschaffenen Tatsachen durch die Staatsstraße um durchschnittlich 50 m weiter nach Norden und damit weiter von Streitheim ab.
Auswirkungen auf die Bahntrassierung hat die Gemeinde Adelsried nicht zu verantworten, da hier ebenfalls durch die Staatsstraße bereits Fakten geschaffen worden.
Zudem ist es vorrangiges Interesse der Gemeinde Adelsried die eigene Entwicklung sicherzustellen.
Insofern hat auch die Deutsche Bahn AG auf kommunale Planungsabsichten Rücksicht zu nehmen. Die Sachlage wird somit durch die Änderung zunächst nicht grundlegend verändert.
Im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB wird die Deutsche Bahn AG mit beteiligt.“
Die Würdigung der Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen wurde der Verwaltung mit Mail vom 06.07.2023 durch das Ingenieurbüro übermittelt. Die Mail wurde mit der Information über die erneute Beteiligung ebenfalls mit Mail vom 13.07.2023 an die Marktgemeinderäte weitergeleitet.
Nun wird der Markt Zusmarshausen erneut am Verfahren beteiligt. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird zur Vorbereitung auf anstehende Bauleitplanungen im Bereich einer gewerblichen Baufläche im Süden des Hauptortes notwendig. Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt südlich von Adelsried unweit der Autobahn A8.
Nach Durchsicht der Unterlagen zur erneuten Beteiligung konnten keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung festgestellt werden.
Von den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung wurden keine Einwände erhoben.
Das rechtliche Bauamt schlägt vor, trotz der Abwägung durch die Gemeinde Adelsried vom 04.07.2023 die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen vom 06.12.2022 (Beschlussfassung in der Sitzung am 24.11.2022) aufrecht zu erhalten.
Diskussionsverlauf:
Aus der Mitte des Gremiums wird befürwortet, das die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen vom 06.12.2022 aufrechterhalten bleiben sollte.