Natur und Umwelt


Daten angezeigt aus Sitzung:  075. Sitzung des Marktgemeinderates, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö 2.2

Beschluss

Die für die Marktgemeinde Zusmarshausen vorgesehenen Suchräume für die Nutzung der Windenergie betreffen fast ausschließlich Waldflächen, die alle im Naturpark Westliche Wälder gelegen sind. Der Naturpark Westliche Wälder hat schon durch den 6-spurigen Ausbau der Autobahn A8 und der Anlage von P-WC-Flächen im Streitheimer Forst große Beeinträchtigungen in naturschutzfachlicher Hinsicht nicht nur auf der Gemarkung Zusmarshausen hinnehmen müssen. 

Deshalb muss die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) insbesondere im Naturpark Westliche Wälder mit besonderer Sorgfalt geprüft werden. 

Durch die direkte Überbauung von Waldflächen und die Anlage von ergänzender Infrastruktur (Wege, Parkplätze, Stromtrassen, die Scheuch- und Barrierewirkung sowie Beunruhigung durch die WEA) gehen Lebensräume im Wald, speziell im Kronenbereich und im Luftraum darüber verloren. Betriebsbedingte Auswirkungen der Anlagen sind Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen mit der WEA, die Störung von Brut- und Raststätten sowie Zugbahnen (z.B. auch durch Befeuerung) sowie die Beeinträchtigung oder der Verlust von essentiellen Habitaten wie Brut- Balz- und Nahrungsarealen. Im Einzelnen seien genannt: Fledermausquartiere in Altholzbeständen, Jagdhabitate und Balzareale von Greifvögeln (Baumfalke, Schwarzmilan, Rotmilan, Wespenbussard) sowie Großvogelarten wie Graureiher, Weiß- und insbesondere Schwarzstorch. Bei den Fledermäusen sind der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus bei Transferflügen aufgrund der Flughöhe und der großräumigen Wanderbewegungen beider Arten besonders kollisionsgefährdet. Alle explizit genannten Arten sind im Naturpark Westliche Wälder auf der Gemarkung Zusmarshausen nachgewiesen.

Aus naturschutzfachlicher Sicht kommen für WEA im Wald nur intensiv forstwirtschaftlich genutzte Wälder in Frage. Ausschlussgebiete sollten selbst bei nicht expliziter Ausweisung als Schutzgebiet landschaftsprägende und der Erholung dienende Bestände, Wanderkorridore von Vögeln und Fledermäusen und Gebiete mit Vorkommen gefährdeter Arten sein. Dazu kommen Waldränder sowie Flächen, die für eine naturnahe oder natürliche Waldentwicklung genutzt werden sollen. Gerade letztgenannten Flächen kommt im Zuge des durch den Klimawandels zwingend erforderlichen Waldumbaus eine enorme Bedeutung zu. Hier sollte in enger Abstimmung mit den Zielen der Forstwirtschaft und der Naturschutzbehörden über zukünftige Standorte von WEA in Waldflächen agiert werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 18.01.2024 14:00 Uhr