Plakatierungsverordnung für Wahlplakate


Daten angezeigt aus Sitzung:  076. Sitzung des Marktgemeinderates, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 076. Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2023 ö 8.2

Kurzbericht

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer bittet mit Mitteilung, ob die Möglichkeit besteht, dass für künftige Wahlen nur noch einzelne Bereiche ausgewiesen werden, an denen Wahlplakate aufgestellt werden dürfen. Die Randparteien lassen Wahlplakate zudem auch länger hängen. Daher sollte die Plakatierungsverordnung dahingehend geändert werden. Evtl. kann auch ein Entgelt erhoben werden. Auch der ökologische Aspekt sollte durch die enorme Anzahl der Wahlplakate nicht außer Acht gelassen werden. Die rechtliche Situation hierzu ist ihm jedoch nicht bekannt. 

Aus der Mitte des Gremiums kommt auch der Hinweis, dass die großformatigen Plakate an den Ortseingängen teilweise so aufgestellt worden sind, dass die Sicht hierdurch behindert wurde. Künftig sollte hierauf geachtet werden. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass hierauf durchaus geachtet wird und den Plakataufstellern Plätze zugewiesen werden. Diese halten sich jedoch nicht immer exakt an die Vorgaben. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Angelegenheit zu Protokoll genommen wird und die Verwaltung die Rechtslage prüfen wird, ob an Ortseingängen Sammeltafeln aufgestellt werden können und jede Partei dann einen bestimmten Platz zugeteilt bekommt. 

Das Gremium ist hiermit einverstanden. 

Datenstand vom 19.12.2023 10:07 Uhr