Vorstellung der Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrages und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  078. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Verwaltung hat das Büro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrages und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung beauftragt. 

Herr … vom Büro wird die Kalkulation vorstellen (diese haben die Räte vorab erhalten).

Die Kalkulation der Benutzungsgebühren hat nunmehr für den Kalkulationszeitraum 2024 – 2027 zu erfolgen. Außerdem muss eine Grundsatzentscheidung zur Finanzierung der Erweiterung der Kläranlage getroffen werden.

Die Schmutzwassergebühr wurde zuletzt zum 01.01.2022 auf 2,02 €/cbm (bisher 1,99 €) erhöht und die Niederschlagswassergebühr auf 0,16 €/qm (bisher 0,26 €) festgesetzt.


Kalkulation des Verbesserungsbeitrages

Die Baumaßnahme zur Erweiterung der Kläranlage ist in vollem Gange. Die Erweiterung beinhaltet u.a. die Errichtung einer stationären Schlammentwässerung, die Aktivierung des 2. Beckenringes als 2. Belebungsbecken (bisher als Schlammspeicher genutzt), die Aufteilung des mechanisch vorgereinigten Abwasserstroms über ein neues Verteilerbauwerk auf die beiden Belebungsbecken, die Anpassung und Ergänzung der Maschinentechnik und der Rohrleitungen sowie der Umbau und die Ausrüstung des bestehenden Zentratspeichers als optionaler Vorlagespeicher für die Schlammentwässerung. 

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist es möglich, dass zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung (Investitionsaufwand) Beiträge erhoben werden können. Für die Verbesserung bzw. Erneuerung können sog. Verbesserungsbeiträge erhoben werden. Dies wurde in der Vergangenheit bereits praktiziert. Der Neubau der Gesamtkläranlage und auch der Neubau  des Tiefbrunnens II wurden über Verbesserungsbeiträge finanziert.

Die Gesamtkosten für die Erweiterung der Kläranlage belaufen sich auf ca. 4.000.000,-- €. Es verbleibt ein Anteil vom 952.380,95 € für die nicht beitragsfähige Kapazitätserweiterung, der über künftige Herstellungsbeiträge und Gebühren zu finanzieren ist.

Grundsätzlich ist die Beitragsfinanzierungsquote für den Verbesserungsbeitrag festzulegen 
(100 %, 80 %, 60 %). Entsprechende Rechenbeispiele sind der Kalkulation zu entnehmen.

Falls ein Verbesserungsbeitrag beschlossen wird, ist hierfür auch eine eigene Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung notwendig. Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche und die Geschossfläche der vorhandenen Gebäude.


Kalkulation der Benutzungsgebühren

Die Kalkulation enthält mehrere Vorschläge (siehe Seite 13)
-Kostendeckende Gebühren ohne Ergebnisse der Vorjahre
-Kostendeckende Gebühren inklusive Ergebnisse der Vorjahre

Auch ist es möglich, bei den Abwassergebühren (analog wie bei der Wasserversorgung) eine Grundgebühr (sog. Vorhaltekosten) einzuführen. Auch diesbezüglich sind Rechenbeispiele aufgelistet und zwar
-Gebühren ohne Grundgebühr
-Einführung einer Grundgebühr in Höhe von 75,-- €/Jahr für den Standardzähler
-Einführung einer Grundgebühr in Höhe von 100,-- €/Jahr für den Standardzähler

Die Vorstellung der heutigen Kalkulation dient dem Gremium zur Information und Meinungsbildung. 

In der nächsten Sitzung des MGR am 30.11.2023 soll über den Neuerlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen werden. Dies muss aus abrechnungstechnischen Gründen erfolgen, um die Satzungsänderung noch zum 01.01.2024 zu vollziehen. 



Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn … vom Büro Schneider & Zajontz, der anhand einer Präsentation die Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrages und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung vorstellt. 

Das Gremium fragt an, ob bei unvorhergesehen Ereignissen die Gebühr auch ohne Kalkulation innerhalb des Kalkulationszeitraums 2024 – 2027 angepasst werden könnte.  

Bei erheblichen Abweichungen wäre dies möglich, so Herr ….  

Dem Gremium stellt sich weiter die Frage, ob bei der letzten Verbescheidung des Verbesserungsbeitrages eine hohe Anzahl an Widersprüchen bei der Verwaltung eingegangen sei.  

GL … entgegnet, dass nur eine sehr geringe Anzahl an unproblematischen Widersprüchen vorlag. Die Abhilfe konnte direkt durch die Verwaltung ohne Hinzuziehung des Landratsamts erfolgen.

Für MR Reitmayer sollte noch eine Alternativkalkulation mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 
3 % erstellt werden. 

Herr … nimmt die Anmerkung zur Kenntnis. Er wird den kalkulatorischen Zinssatz von 3 % einarbeiten und eine weitere Kalkulation vorlegen.  

Im Gremium herrscht ein unterschiedliches Meinungsbild. Verbesserungsbeiträge mit einer hohen Beitragsfinanzierungsquote, als auch die Einführung einer Grundgebühr (z.B. 75,00 Euro oder 100,00 Euro) wären durchaus denkbar.  

Bgm. Uhl bittet um intensive Beratung innerhalb der Fraktionen. Eine Beschlussfassung ist für die MGR-Sitzung am 30.11.2023 vorgesehen.  

Datenstand vom 10.01.2024 11:08 Uhr