Vorstellung der Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  078. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö 4

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Verwaltung hat das Büro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung beauftragt. 

Herr … vom Büro wird die Kalkulation vorstellen (diese haben die Räte vorab erhalten).

Die Kalkulation der Benutzungsgebühren hat nunmehr für den Kalkulationszeitraum 2024 – 2027 zu erfolgen. 

Zum 01.01.2020 wurden die Grundgebühren erhöht und die Verbrauchsgebühr auf 1,63 €/cbm (wie bisher) festgesetzt. 

Kalkulation der Benutzungsgebühren

Die Kalkulation enthält mehrere Vorschläge (siehe Seiten 5 und 6).

Bei der Wasserversorgung wird bereits eine Grundgebühr erhoben. Auch ist es möglich, diese von 75,-- €/Jahr für den Standardzähler auf 100,-- €/Jahr für den Standardzähler zu erhöhen. Rechenbeispiele sind aufgeführt.

Die Vorstellung der heutigen Kalkulation dient dem Gremium zur Information und Meinungsbildung. 

In der nächsten Sitzung des MGR am 30.11.2023 soll über den Neuerlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen werden. Dies muss aus abrechnungstechnischen Gründen erfolgen, um die Satzungsänderung noch zum 01.01.2024 zu vollziehen. 

Diskussionsverlauf:


Herr … stellt im Anschluss anhand einer Präsentation die Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung vor. 

GL … fügt hinzu, dass der neue Haushaltsansatz (Finanzplanung für das Jahr 2024) bei den laufenden Kosten in Höhe von 390.000 Euro (HHSt. 0.8151.5000, Gebäude- und Grundstücksunterhalt) als Ergebnis aus der Arbeitsgruppe Haushalt und Finanzen resultiere. Bei dieser Besprechung wurden die anstehenden Maßnahmen (u.a. Regeneration Brunnen Gabelbach inkl. Pumpe ca. 130.000,-- €, Ertüchtigung Stromleitung Brunnen HB Gabelbach ca. 185.000,-- €) erörtert.

Er bittet die Fraktionen zudem, etwaige Vorschläge zur Gebührenkalkulation bis spätestens Dienstagabend einzureichen, damit diese von Herrn … noch entsprechend eingearbeitet werden können. 

Datenstand vom 10.01.2024 11:08 Uhr