Bauleitplanung Gemeinde Altenmünster Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Fotovoltaikanlage" 1. Änderung Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  078. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 1.  Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage“ der Gemeinde Altenmünster im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Anregungen und Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 27.10.2023 informiert das Ingenieurbüro Brugger aus Aichach über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Fotovoltaikanlage“ der Gemeinde Altenmünster und bittet um Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 1 BauGB.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 02.11.2023 zu.
Von den internen Stellen wurden keine Anregungen oder Bedenken geäußert.

Die Gemeinde Altenmünster hat im Jahr 2008 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Fotovoltaikanlage“ aufgestellt. Der Bebauungsplan trat am 25.09.2008 in Kraft. Seit dem Jahr 2009 wird auf der Fläche Sonnenstrom produziert. Zwischenzeitlich haben sich die Ausbauziele der erneuerbaren Energien deutlich verändert. Inhalt der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, eine Erneuerung und Erweiterung (Repowering) der dort bestehenden Freiflächenfotovoltaikanlage zu ermöglichen.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (insg. ca. 9,17 ha) umfasst etwa 7,22 ha Sondergebiet, ca. 0,45 ha Eingrünung und etwa 1,49 ha Waldfläche. Teilbereiche der Fläche für Wald werden als Ausgleichsflächen herangezogen (ca. 1,08 ha). Diese Flächenanteile gelten auch mit der 1. Änderung unverändert fort. Die aus dem Ursprungsbebauungsplan von 2008 definierte GRZ von 0,35 wird auf 0,5 erhöht. Die Anhebung der GRZ hat zum Ziel, die energetische Nutzung des Gebietes zu erhöhen. Zugleich wird die Möglichkeit eröffnet auch Energiespeicher errichten zu können. 
Der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Gemeinde Altenmünster stellt das Gebiet des Bebauungsplans bereits als Sonderbaufläche für eine Fotovoltaikanlage dar. Die Änderung des Bebauungsplanes wird somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 

Der Markt Zusmarshausen wird von der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage“ voraussichtlich nicht beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 10.01.2024 11:08 Uhr