Bgm. Uhl gibt folgende Informationen bekannt:
liegt bereits vor. Dieser wird in den nächsten Tagen an das Gremium verschickt.)
Er habe intensive Gespräche mit der Projektgruppe und der Bay. Eisenbahngesellschaft geführt. Der gestrige Termin mit der BEG sei sehr ernüchternd gewesen. Zunächst wurde von Seiten der BEG zur Erstellung einer Potenzialanalyse eine Willensbekundung gefordert. Diese wurde vom Markt Zusmarshausen und dem Kreistag zwischenzeitlich beschlossen. Trotz alledem wird die BEG unerwarteterweise erst nach Feststehen des Schienenverlaufs mit der Erstellung einer Potenzialanalyse, spricht nach 2025, tätig.
Es sollten nun sämtliche Kräfte gebündelt und politische Kontakte genutzt werden, so Bgm. Uhl. Er sieht durch einen Bahnhalt einen Fortschritt für die gesamte Region. Er weist zudem darauf hin, dass die Petition zurückgenommen werden muss, damit die Frist für das ROV verlängert wird.
Die Aussagen der BEG stoßen innerhalb des Gremiums auf Unverständnis. Von der BEG wurde mehrmals kommuniziert, dass nach Vorliegen einer Willensbekundung eine Potenzialanalyse und Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Regionalhalts im Zusamtal durchgeführt werde.
MR Tartsch merkt an, dass dieses Thema auch auf der Bürgerversammlung in Wörleschwang ausgiebig diskutiert wurde. Die sogenannte „…“-Kurve führe in Wörleschwang zu sehr viel Unruhe.
Bgm. Uhl erklärt, dass bei der Prüfung der von Herrn … vorgebrachten Anregungen, technische Vorteile festgestellt werden konnten (z.B. 500 m weniger Brücke). Daraus wurde der personenbezogene Begriff „…-Kurve“ kreiert.