Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung, §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  079. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 079. Sitzung des Marktgemeinderates 30.11.2023 ö 3.1

Beschluss 1

Zu Beschlussempfehlung (1)
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Anpassung des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Beschlussempfehlung (2):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu Beschlussempfehlung (3):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Anpassung des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zu Beschlussempfehlung (4):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu Beschlussempfehlung (5):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Anpassung des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zu Beschlussempfehlung (6):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 7

Zu Beschlussempfehlung (7):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 8

Zu Beschlussempfehlung (8):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 9

Zu Beschlussempfehlung (9):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 10

Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen in der Zusammenstellung/Synopse und dem Skript „Schleppkurvenprüfung“ des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult gemäß den eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken (die Synopse wird der Niederschrift als Anlage 3 beigelegt und ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift; das Skript „Schleppkurvenprüfung“ wird der Niederschrift als Anlage 4 beigelegt und ist ebenfalls Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Auf die bisherigen Sitzungen zum Verfahren wird verwiesen, insbesondere auf die letzte Marktgemeinderatssitzung am 02.05.2023. In dieser Sitzung stand die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung im Zeitraum vom 24.02.2023 bis 27.03.2023 auf der Tagesordnung. Nachdem der Marktgemeinderat in der Sitzung am 02.05.2023 gegenüber dem früheren Planstand vom 09.02.2023 umfassende Änderungen/Ergänzungen beschlossen hatte, war rechtlich ein erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss erforderlich, der ebenfalls in der MGR am 02.05.2023 erfolgt war. Die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 17.07.2023 bis 31.07.2023. 

Das beauftragte Ing. Büro hat die erneut eingegangenen Stellungnahmen erfasst und die Abwägung der Stellungnahmen in einer Synopse gegenübergestellt. 

In der Synopse wird auf das Skript „Schleppkurvenprüfung“ Bezug genommen. Das Skript „Schleppkurvenprüfung“ liegt dieser Beschlussvorlage noch nicht bei, es wird jedoch bis zur Sitzung nachgereicht. 

Stellungnahmen und Abwägungen werden vom IB Steinbacher-Consult in der Sitzung vorgetragen. Es sind Einzelbeschlüsse zu nachfolgend aufgeführten Beschlussempfehlungen zu fassen: 

A Träger öffentlicher Belange und Behörden

01 Landratsamt Augsburg, Bauleitplanung
Beschlussempfehlung (1)
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Anpassung des Bebauungsplanes.

01 Landratsamt Augsburg, Technischer Umweltschutz
Beschlussempfehlung (2):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

02 Landratsamt Augsburg, Abfallrecht/Abfallwirtschaftsbetrieb
Beschlussempfehlung (3):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Anpassung des Bebauungsplanes

04 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Beschlussempfehlung (4):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

17 und 18 Fernstraßenbundesamt und Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Südbayern – Dienststelle Kempten
Beschlussempfehlung (5):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Anpassung des Bebauungsplanes.

20 Deutsche Bahn Services
(Gesamtstellungnahme der DB AG, DB Immobilien als von der DB Netz AG, DB Station und Service AG, DB Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen)
Beschlussempfehlung (6):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

21 Eisenbahn Bundesamt
Beschlussempfehlung (7):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

29 Schwabennetz GmbH
Beschlussempfehlung (8):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

B Private

01 Schreiben Anwalt (zum Einwender 1) 
Beschlussempfehlung (9):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.


Diskussionsverlauf:

Auf die Rückfrage aus dem Gremium, weshalb das Nachbargrundstück neben dem Wendehammer vom Verkauf ausgeschlossen war, teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass dieses Grundstück als Reservegrundstück noch behalten wurde, da der Lärm- und Sichtschutzwall noch nicht errichtet ist.

Datenstand vom 31.01.2024 09:52 Uhr